Durch BSH Hausgeräte Gesellschaft endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 21 Views | 29.06.2020 | 22:40 Uhr
geschrieben von Herbert Schinerl

BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH (Wien)

Dampfgarer nach 5 Monaten nicht mehr benutzbar

Bestell-/Kundennummer: HS658GXSS7/63

Zeigt Fehlermeldung und lässt sich nicht mehr zurücksetzen. Angebotener Reparaturtermin erst nach mehr als 4 Wochen. Keine Antwort auf div. Mail-Anfragen, Hotline auch nicht hilfreich.

Mein 5 Monate alter Dampfgarer ist seit 1. Juni 2020 defekt und kann nicht mehr benutzt werden.

BILDER
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1 Bild

Er zeigt die Fehlermeldung e5122, was laut Recherche ein Pumpendefekt ist. Der verkaufende Händler meint, dass aufgrund der Neuheit nur Siemens direkt die Reparatur durchführen kann. Der Kundendienst bietet einen Termin einen Monat später an. Bis dahin also kein Backen, Dämpfen etc. möglich.

Das ist entgegen der angepriesenen Servicequalität von Siemens das genaue Gegenteil.

Zwei diesbezügliche Mailanfragen blieben bis dato unbeantwortet. Die tolle und laut Eigendefinition freundliche Hotline brachte keine wirkliche Hilfestellung. Darüber hinaus gibt es keinerlei Beschwerdemanagement, was für einen Konzern eher traurig ist.

Zusammenfassend möchte ich deponieren, dass ich mehr als enttäuscht von der bisherigen Vorgangsweise von Siemens bin und ich in Zukunft Siemens-Produkte meiden werde.

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Meine Forderung an BSH Hausgeräte Gesellschaft mbH: Austausch aufgrund der Neuheit des Gerätes, raschere Problemlösung, Beantwortung von Mailanfragen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.07.2020 | 07:12
von Herbert Schinerl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Kontaktaufnahme auf meine Beschwerdemails. Techniker war da, sagte dass das Problem bekannt ist, ich solle doch das Backrohr mit Mineralwasser spülen, das sollte dann gehen. Hat mir dann noch den Code gegeben, mit dem die Fehlermeldung gelöscht werden kann (damit das Gerät überhaupt verwendet werden kann). Alles in allem extren unbefriedigend - und ich dachte Siemens ist eine zuberlässige Marke).


13.08.2020 | 18:15
von Herbert Schinerl endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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