Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 658 Views | 11.01.2014 | 13:11 Uhr
geschrieben von M. A.

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (Stuttgart)

Reparaturabwicklung und Kundendienst nach eigenen Regeln

Ich habe mir am 12.09.2012 einen GSR 14,4 LI HD zur Privaten Nutzung gekauft. Ein Gerät mit einem UVP von ca. 415€.

SCHLAGWORTE

Am 28.09.2012 wurde das Gerät zum ersten mal zur Reparatur geschickt wegen einem Knacken beim Schrauben in der Drehmomentstellung

Das Gerät kam am 10.10.2012 aus der Reparatur zurück. Es wurde das Planetengetriebe getauscht. Jedoch war das Gerät von Bosch falsch zusammen geschraubt worden. Die Schraube am Griff wurde zu weit durch geschraubt und kam somit auf der anderen Seite heraus. Der Akkuschrauber wurde sofort wieder an Bosch zurück gesendet. Eine Woche später war der Schrauber dann nun wieder da. Ich hatte den Schrauber somit nicht einmal 14 Tage und er befand sich schon einen Monat bei Bosch zur Reparatur. Da ich Privatanwender bin benötige ich den Schrauber nun nicht jeden Tag. Im Sommer mal für ein Carport und gegen Herbst/Winter für Trockenbauarbeiten im Haus.

Jedoch ist der Schrauber für den Gewerblich Einsatz bestimmt und müsste demnach jeden Tag in Betrieb sein. Den Handwerker der das mitmacht möchte ich sehen.

Nun war dieses Knacken was der Schrauber anfänglich schon einmal hatte wieder da.

Genau zwischen Weihnachten und Neujahr. Am 04.01.2014 wurde der Schrauber wieder zu Bosch geschickt.

Am 09.01.2014 kam dann ein Kostenvorschlag von Bosch. 27,37€ sollte mich die Reparatur kosten. Materialkosten werden übernommen jedoch die Lohnkosten nicht da meine Garantiezeit abgelaufen wäre. Es soll der Gleichstrommotor und das Schnellspannfutter gewechselt werden. Sofort habe ich mich ans Telefon gemacht und nachgefragt. Die wirklich freundliche Frau konnte das auch nicht verstehen weil ein Kassenbeleg beilag mit dem Kaufdatum (12.09.2012) auf meine Privatanschrift. Ich teilte ihr mit das das Gerät sich jetzt zum dritten mal bei Bosch zur Reparatur befindet. Sie sagte mir ich soll bitte die Unterlagen zu faxen mit dem Vermerk das es das dritte mal sei denn nach zweifacher Reparatur würde ich ein Neugerät bekommen und mich würde dazu noch einmal jemand Anrufen. Das Telefonat blieb aus. Heute am Freitag den 10.01.2014 habe ich dann noch einmal nachgefragt. Eine andere freundliche Frau hat mich dann zu jemanden Verbunden der mich zu dieser E-Mail veranlasst hat. Er teile mir mit das die Reparatur für mich jetzt kostenlos sei. Aus welchem Grund nun plötzlich auf einmal? Bosch hat wenn ich das richtig verstanden habe eigene Gesetzesgrundlagen. Der Hersteller hat 2 mal das recht auf Nachbesserung. Bei Bosch sind es 3 Nachbesserungen. (Laut BGB § 440 sind zwei Nachbesserungen hinzunehmen.)

Das etwas mit dem Getriebe ist kann ich Bosch ja nicht beweisen, demnach ist es leicht den Kunden irgendeinen anderen Fehler mitzuteilen um gewisse Gesetzesgrundlagen zu umgehen.

Ich hatte vorher Akkuschrauber von NoName Hersteller zwischen 30€-50€. Die haben ihre Garantiezeit von zwei Jahren problemlos überstanden. Danach waren meistens die Akkus hinüber. Da ich mir aber mal "gutes" Werkzeug zulegen wollte habe ich zu diesem Akkuschrauber gegriffen.

Wenn das bei Bosch mit der Garantieabwicklung normal ist und der Endverbraucher so behandelt wird war das für mich das erste und zugleich das letzte mal mich für Elektrowerkzeuge von den Firma Bosch zu Entscheiden.

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Kommentare und Trackbacks (2)


01.02.2014 | 18:22
von M. A. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Schrauber kam von der Reparatur zurück bei der das Bohrfutter und der Gleichstrommotor getauscht wurde. Das knacken bestand weiterhin. Somit wurde der Schrauber wieder zu Bosch eingesendet. Nachdem ich eine Woche lang nichts gehört habe, erlaubte ich mir mal nachzufragen. Am Telefon wurde mir gesagt das das Elektronikmodul getauscht wurde und der Schrauber an diesem Tag wieder in den Versand zu mir geht. Es wurde eine Reparatur ohne Beigefügten Kassenbeleg auf Garantie durchgeführt. Nun ist er wieder auf dem weg zu Bosch.


09.02.2014 | 19:28
von M. A. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Neugerät nach der 5. Einsendung.




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