Von Robert Bosch Hausgeräte beantwortete Beschwerde. | 305 Views | 10.01.2017 | 22:12 Uhr
geschrieben von Claudia Vinkovic

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Lagerschaden nach 2 1/2 Jahren bei Waschmaschine WAQ 284 S 0

Nach 30 Monaten Inbetriebnahme (zwei Personen-Haushalt) einer Bosch WAQ 284 S 0 Waschmaschine traten laute Geräusche beim Waschen auf.

SCHLAGWORTE

Nach telefonischer Kontaktnahme mit dem Bosch Kundendienst wurde mir eine Begutachtung durch einen Techniker um 90,00 Euro angeboten.

Bei einem Kaufpreis von 649,00 Euro und einer Einsatzdauer bis knapp über die Garantiezeit ist das für mich kein zufriedenstelleder, kundenfreundlicher Lösungsansatz und wurde abgelehnt - zudem die Dame am Telefon bereits einen Lagerschaden vermutete und somit zusätzliche Reparaturkosten in Aussicht stellte.

Daraufhin kontaktierte ich den Händler, von dem ich die Waschmaschine kaufte. Dieser lehnte eine Begutachtung ab und verwies mich wiederum an den Bosch Werkskundendienst.

Mangels Alternativen fragte ich bei einem Reparaturdienst in meinem Heimatort um einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Der Reparatur-Fachmann lehnte die Begutachtung mit der Begründung ab, dass er zwar alle Waschmaschinen repariert - bloß keine Bosch, denn diese seien so konstruiert, dass ein Öffnen der Waschmaschine bereits extrem erschwert bzw. eine Reparatur des Lagerschadens nicht möglich sei, da der Lager mit dem Laugenbehälter verklebt sei und somit die Kosten einer Reparatur unwirtschaftlich hoch seien.

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Es ist mir bewusst, dass ich nach Ablauf der Garantie keinen Anspruch an Bosch zu erheben habe und man meinen Fall als "Pech" abtun könnte, aber wenn man sich die Erfahrungsberichte anderer Bosch-Kunden im Internet durchliest, scheint dies kein Einzelfall zu sein.

Bei einer Lebensdauer von circa zehn Jahren kann es nicht sein, dass nach 2 1/2 Jahren das Herzstück der Waschmaschine, nämlich das Lager, kaputt geht und somit ein Totalschaden des Gerätes die Folge ist.

Die auf der Bosch-Homepage angepriesene Langlebigkeit der Haushaltsgeräte und "faire Reparaturpreise" kann ich in meinem Fall natürlich nicht nachvollziehen.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.01.2017 | 12:15
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Bosch Infoteam

Sehr geehrte Frau Vinkovic,

vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen mit Ihrer Waschmaschine hierüber mitteilen und uns so die Gelegenheit geben darauf zu reagieren.

Wir bedauern, dass Ihr Gerät Grund zur Beanstandung gibt, können jedoch aus der Ferne nicht beurteilen, was die tatsächliche Ursache dafür ist. Dies kann nur ein Techniker nach Überprüfung des Gerätes. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, telefonisch unter 089 / 69 339 339 (Auswahl 1) oder online über diesen Link: www.bosch-home.com/de/service/werkskundendienst.html einen Termin zu vereinbaren.

Nach Feststellung der Diagnose und Ermittlung der Reparaturkosten können weitere Kulanzmöglichkeiten direkt vor Ort geprüft werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


12.01.2017 | 22:30
von Claudia Vinkovic | Regelverstoß melden
Sehr geehrtes Bosch-Werkskundendienst-Team,

vielen Dank für die schnelle Antwort und den Hinweis, die Hotline/Email des Werkskundendienstes bzg. eines Überprüfungstermines zu kontaktieren.

Welche Lösung in Bezug auf die Überprüfungspauschale können Sie mir dieses mal vorschlagen?

Freundliche Grüße

15.01.2017 | 18:51
von Claudia Vinkovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.01.2017 | 19:32
von Claudia Vinkovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.02.2017 | 13:04
von Claudia Vinkovic noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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