Durch Robert Bosch Hausgeräte gelöste Beschwerde. | 562 Views | 13.10.2015 | 12:01 Uhr
geschrieben von A. Schleusener

Robert Bosch Hausgeräte GmbH (München)

Waschmaschine WAQ284G1/07 nach 3 Jahren defekt

Bestell-/Kundennummer: EC565735

Hiermit möchte ich mich über die Kulanzabwicklung der Fa. Bosch beschweren.

SCHLAGWORTE

Ich hatte meine Waschmaschine Typ WAQ284G1/07; FD9209 am 13.10.2012 bei Media Markt gekauft.

Nun hatte sie letzte Woche ihren Geist aufgegeben. Was war passiert? Beim Schleudern gab es einen lauten Knall und die Maschine (ist unter einer Arbeitsplatte verbaut) hat sich komplett aus der Zeile herausgeschoben und dabei auch noch die Arbeitsplatte angehoben. Wobei auch noch der zugehörige Schrank beschädigt wurde.
Das Türdichtungsgummi der Maschine hatte sich auch noch verdreht.

Ich hatte daraufhin den Kundenservice beauftragt. Dieser war gestern am 07.10.2015 bei mir.

Nach kurzer Diagnose wurde der Fehler gefunden. Die obere Feder hatte sich ausgehakt, dieses führte dazu, dass einer der drei unteren Stoßdämpfer gebrochen ist. Der Laugenbehälter wurde dadurch auch noch beschädigt. Haarriss im Gehäuse ist die Ursache.

Eine Kettenreaktion, was einen Schaden von 409€ entspricht. Bei einen Neupreis von 505€.

Nach Fragen eines Kulanzantrages, wurde nach einen Gespräch des Technikers mit der Zentrale die Summe auf 249€ gesenkt.

Ich ließ die Maschine reparieren. Nachdem ich jetzt eine Nacht darüber geschlafen habe, finde ich diesen Preis trotzdem sehr hoch.

Wenn laut Bosch Maschinen mindestens 10 Jahre halten sollen, wie oft kann ich mich den noch auf Reparaturen einstellen?

Ich habe jetzt mal ein bisschen geforscht. Es wurden schon mehrere Kunden mit Problemen dieser Maschine von der Fa. Bosch zu 100% entschädigt.

Meine Forderung: Ich bitte um Erstattung der Reparaturkosten von 249€

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Meine Forderung an Robert Bosch Hausgeräte GmbH: Erstattung der Reparaturkosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.10.2015 | 08:33
Firmen-Antwort von: Robert Bosch Hausgeräte GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schleusener,

vielen Dank für Ihre Recla-Box-Anfrage. Wir bedauern, dass Sie sich mit Ihrer Kulanzanfrage nicht direkt an unseren Werkskundendienst gewandt haben.

Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft und uns zur Klärung per E-Mail mit Ihnen in Verbindung gesetzt.

Wir sind zuversichtlich mit unserer Entscheidung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden zu haben.

Auch zukünftig stehen wir Ihnen für Rückfragen oder im Bedarfsfall über die bekannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Ihr Werkskundendienst für Bosch Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.10.2015 | 12:16
von A. Schleusener noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.10.2015 | 15:53
von A. Schleusener | Regelverstoß melden
Hier das Schreiben von Bosch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die in den Geräten eingebauten Komponenten werden auf Ihre Alltagstauglichkeit in Langzeittests geprüft. Diese Tests entsprechen einer durchschnittlichen Lebendauer von ca. 10 Jahren. Inwieweit während der Nutzungsdauer eines Hausgerätes ein Defekt auftritt, hängt von Faktoren ab, die nicht im Voraus bestimmt werden können.

Aus welchem Grund ein Gerät so frühzeitig einen Defekt aufweist, können wir von dieser Stelle aus nicht sagen.
Hierfür bitten wir um Verständnis.

Gerne ist unser Werkskundendienst bereit, Ihr Gerät zu überprüfen und Ihnen nach erfolgter Diagnose einen Reparaturvorschlag zu unterbreiten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Kulanzregelung erst nach Überprüfung des Gerätes möglich ist.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie unseren Service unter Tel. 089 – 69 339 339 / Tastenauswahl „1“ (für Auftragsannahme – Kostenvoranschläge – Kulanzklärungen).

Bitte teilen Sie den Kollegen die genaue Gerätenr. (E- und FD-Nr.) mit.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Innerlohinger

Bosch Home Team

13.10.2015 | 18:43
von ReclaBoxler-2388326 | Regelverstoß melden
Es steht zwar nirgendwo, dass eine Bosch Waschmaschine 10 Jahre halten muss. Es ist aber schon auch nachvollziehbar, dass sie nicht nach drei Jahren kaputt gehen soll. Meine Privileg für 400 € hat knapp 10 Jahre gehalten. Jetzt habe ich ebenfalls eine Bosch und erhoffe mir durchaus eine ähnlich Laufleistung. Wir werden sehen.

Zur Kulanz: Da diese freiwillig ist, ist Ihnen Bosch ja entgegengekommen. Per Gesetz hätte es das nicht gebraucht von daher zumindest nicht alles schlecht, wie es mit dem Kundenservice steht.

16.10.2015 | 08:49
von A. Schleusener gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


16.10.2015 | 08:50
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