Durch Saturn endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2226 Views | 07.01.2013 | 17:46 Uhr
geschrieben von Erich Dik

Saturn (Celle)

Einmal Saturn und n i e m a l s wieder

Bestell-/Kundennummer: Probleme mit Rückgaberecht

Ich bin Musiker. Für meinen eigenen Bedarf kaufte ich im Saturn Markt in 29221 Celle einen Sennheiser Kopfhörer (Funk) ergo ein kabelloses Gerät. Am nächsten Tag war ich wieder im Saturn Markt wegen der Rückgabe des Gerätes.

SCHLAGWORTE

Ich hatte festgestellt, dass es beim Betrieb mit diesem Kopfhörer zu enorm starken Verzerrungen kommt, sobald eine höhere Laustärke erforderlich wird, weiter kommt es auch zu Latenzverzögerungen. Für den Betrieb an einem Keyboard ist ein Funkkopfhörer absolut ungeeignet.

Bei meinem Wunsch dieses Gerät zurückgeben zu wollen, macht man mir Schwierigkeiten. Es kommt der Hinweis, dass es aus Gründen der Hygiene keinen Umtausch geben wird.

Es kommt der Hinweis, dass die Blisterverpackung fehlt.

Nach langem hin und her kommt dann das Angebot, dass man das Gerät nur gegen einen Gutschein zurücknehmen würde, dieses lehnte ich ab.

Ich war im Saturn Markt und wollte diesen Kopfhörer selbst vom Klang her testen, dieses war nicht möglich, da dieses Modell nicht angeschlossen war im Vorführbereich.

Eine Verkäuferin gab mir den Hinweis: Nehmen Sie das Gerät mit nach Hause. Wenn es ihnen gefällt, dann behalten Sie´s, falls nicht, bringen sie das Gerät gegen Geld Erstattung zurück.

Nun wurde mir die Rücknahme verweigert, weil es aus hygienischen Gründen nicht vertretbar wäre, wenn man dieses Gerät zurücknehmen würde.

Die Rücknahme des Gerätes wäre nicht möglich, da die Blisterverpackung nicht mehr vorhanden wäre.

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Um dieses Gerät benutzen zu können, mußte ich diese Blisterverpackung vollständig zerschneiden, sonst wäre ich gar nicht an das Gerät herangekommen.

Die Rückgabe jetzt nach ca. sieben Wochen wäre nicht mehr möglich, ich hätte sogleich diesen Saturn Markt aufsuchen müssen.

Ich war am Tage nach dem Kauf in diesem Saturn Markt, sowie ca. zwei Wochen vor Weihnachten und eben jetzt am 07.01.2013.

Auf meinen Hinweis, dass ich von der Firma Sennheiser schriftlich bestätigt bekam, dass dieser Kopfhörer für meine Zwecke nicht geeignet ist, entgegnet man mir das man mit der Firma Sennheiser Rücksprache genommen hätte, das von Firma Sennheiser der Hinweis gekommen wäre, dass dieses Gerät ohne Blisterverpackung nicht mehr verkäuflich wäre, sowas könnte man nur noch in den Müll entsorgen.

Auf meine Frage mit wem man bei der Firma Sennheiser gesprochen habe, bekomme ich keine Antwort.

Auf meine Nachfrage bei der Firma Sennheiser bzgl. wegen einer Anfrage aus dem Saturn Markt in Celle, erfahre ich, dass es eine solche Anfrage nicht gegeben hat.

Den Schriftverkehr mit Firma Sennheiser kann ich vorlegen, dieser ist gespeichert.

Meiner nochmaligen Bitte wegen Rücknahme des Gerätes - auch gegen einen Gutschein - kommt man nicht nach.

Kundenfreundlichkeit sieht für mich anders aus, mit Sicherheit werde ich in Saturn Märkten kein Geld mehr ausgeben, da fühle ich mich bei Amazon weitaus besser aufgehoben.

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Meine Forderung an Saturn: Rücknahme des Gerätes gegen den vollen Verkaufspreis


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Kommentare und Trackbacks (21)


07.01.2013 | 18:02
von Bitte nicht Mehr. | Regelverstoß melden
Gebrauchte Kopfhörer nach 7 Wochen zurück geben, in welcher Welt leben Sie, 7 Wochen gebraucht, die Ohrmuscheln mit Speck versehen, vielleicht noch ein paar Läuse, mal ehrlich, würden Sie solche Kopfhörer kaufen? Es gibt im Handel kein Rückgaberecht.

07.01.2013 | 18:17
von ReclaBoxler-2793106 | Regelverstoß melden
 spider monkey Bitte nicht Mehr;

Bitte lesen, und Verstehen; ZITAT (des BF) :
Ich war am Tage nach dem Kauf in diesem Saturn Markt, sowie ca. zwei Wochen vor Weihnachten. ZITAT (BF) ENDE

-----------------------

Der BF hat also SOFORT reklamiert, und es ist
auch nach dem Posting des BF NICHT ersichtlich, das der Kopfhörer
(weiter) benutzt wurde.

07.01.2013 | 18:27
von ReclaBoxler-5457132 | Regelverstoß melden
"Nach langem hin und her kommt dann das Angebot das man das Gerät nur gegen einen Gutschein zurücknehmen würde, dieses lehnte ich ab. "Ihnen wurde also eine Rücknahme gegen Gutschein angeboten. Das haben Sie jedoch abgelehnt. Und jetzt möchten Sie auf einmal doch einen Gutschein ("Meiner nochmaligen Bitte wegen Rücknahme des Gerätes - auch gegen einen Gutschein - kommt man nicht nach. ")? Sie sollten sich da mal fragen, warum Sie die Rücknahme gegen Gutschein nicht gleich angenommen haben als es Ihnen angeboten wurde. Und generell gibt es kein Umtauschrecht, außer es liegt ein Mangel der Kaufsache vor, was in Ihrem Fall ja nicht zutrifft, da der Kopfhörer schließlich nur für Ihren Gebrauch nicht geeignet ist und ansonsten funktionstüchtig ist.

 spider monkey ReclaBoxler-2793106

Man hat dem BF ja eine Rücknahme gegen Gutschein angeboten. Erhätte also jetzt kein Problem, wenn er dieses Angebot angenommen hätte.

07.01.2013 | 18:31
von ReclaBoxler-6476128 | Regelverstoß melden
Was erwarten Sie denn? Was soll der Markt mit einem Kopfhörer anfangen, der nicht mehr original eingepackt ist? Den kann er nur noch entsorgen, bleibt auf den Kosten sitzen. Sie als Kunde hätten sich beim Zerschneiden der Verpackung denken können, dass man die Ware so nicht mehr zurückgeben kann. Versetzen Sie sich doch bitte mal in die Lage des Händlers! Wenn das nun jeder Kunde so machen würde! Wenn man sich nicht sicher ist, ob einem die Ware zusagt, da man sie nicht testen kann, aus welchen Gründen auch immer, dann darf man sie sich nicht in diesem Markt kaufen, sondern muss in ein Fachgeschäft gehen wo man jeden Kopfhörer testen kann oder meinetwegen bei Amazon bestellen, die nehmen ja wirklich fast alles zurück, und jubeln die gebrauchten Waren dann dem nächsten Kunden als Neuware unter. Ich hätte Ihnen diese Kopfhörer so auch nicht umgetauscht und wenn, müssten Sie wirklich mehr als zufrieden sein, wenn Sie übehaupt eine Gutschrift erhalten. Aber nein, "König Kunde" reicht selbst das natürlich nicht aus und das obwohl der Herr König keinerlei Anspruch auf einen Umtausch hat! Anstatt den Gutschein dankend anzunehmen, da aus Kulanz umgetauscht wird, macht man dann ja lieber noch ein extra Fass auf.

07.01.2013 | 18:41
von ReclaBoxler-4711312 | Regelverstoß melden
Auch wenn ich hier jetzt gleich eins auf den Deckel bekomme, aber ich habe bei Saturn in München auch schon Kopfhörer zurückgegeben, sogar InEar-Kopfhörer von AKG für knapp 100,-€.
Vom Verkäufer hatte ich exakt die gleiche Aussage bekommen wie der BF: "Wenn's mir nicht gefällt, kann ich den Kopfhörer innerhalb von 14 Tagen zurückbringen und bekomme mein Geld zurück. "
Und so wars dann auch. Von Hygiene keine Rede.

Aber anscheinend wird das in den Saturn-Märkten sehr unterschiedlich gehandhabt. ..

07.01.2013 | 18:55
von Reclaboxler-1234507 | Regelverstoß melden
Erich Dik schreibt: "Ich bin Musiker. Für den Betrieb an einem Keyboard ist ein Funkkopfhörer absolut ungeeignet. "
Warum kaufen Sie dann einen Funkkopfhörer?

07.01.2013 | 20:25
von ReclaBoxler-5478019 | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-4711312

Das liegt daran, das jeder Saturn im Grunde eine eigene Firma ist. Deshalb muß jeder Chef selbst Entscheiden, was für Ihn Wirtschaftlich noch Tragbar ist, und was nicht.

Und weil es wahrscheinlich in München, im Gegensatz zu Celle, genug Käufer gibt, die auch schon mal in fremden Ohren befindliche Kopfhörer ohne Probleme kaufen, kann man in München halt Kulanter sein, als in Celle.

07.01.2013 | 21:28
von ReclaBoxler-4711312 | Regelverstoß melden
ReclaBoxler-5478019: also ich hatte mir meine Ohren vorher extra nochmal sauber gemacht *gg*

Ich wollte damit auch nur aussagen, daß nicht jeder Saturn so reagiert.

07.01.2013 | 22:57
von ReclaBoxler-4516991 | Regelverstoß melden
Wenn Sie Musiker sind und Wert auf qualitativ hochwertiges Equipment legen, warum gehen Sie nicht in ein Fachgeschäft? Eine Beratung bekommen Sie dort noch mit dazu. Verlässliche Zu- und Aussagen brauchen Sie in diesen MM´s und S´s nicht unbedingt erwarten.

08.01.2013 | 06:31
von ReclaBoxler-3915912
Es gibt eben Leute die pfeifen aus dem letzten Loch und bezeichnen sich deshalb als „Musiker", Musiker ist wie „Welt" „Star" kein geschützter Begriff.

08.01.2013 | 11:48
von Erich Dik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Angelegenheit an meinen Rechtsanwalt übertragen. Bei vielen Lesern mag der Eindruck entstanden sein das ich diesen Kopfhörer weiter benutzt habe, dem ist nicht so. Das dieses Gerät für mich unbrauchbar ist wegen der Verzerrung und der Latenzverzögerung das habe ich sofort feststellen können, somit war ich auch am nächsten Tage wieder im Saturn Markt um zu reklamieren. Die Reklamation war am gleichen Tag nicht möglich, wegen der Ladenschlusszeit (20:00 Uhr) somit war ich am folgenden Tage erneut im Saturn Markt. Ich habe diesen Kopfhörer maximal fünf Minuten benutzt. Dieses nochmals zur Klärung


08.01.2013 | 18:06
von ReclaBoxler-3224341 | Regelverstoß melden
Ich gehe davon aus, da sie den Kopfhörer vor Kauf nicht prüfen konnten.
Der Ladenschluß kam dazwischen und eine Reklamation erfolgte am folgenden Tag wegen eines Mangels (Verzerrungen stellen eine Mangel dar); sie haben Anrecht auf Nachbesserung.

Folglich muß der Markt den Mangel abstellen; nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung können Sie auf Rückgabe bestehen (§440 BGB wenn ich mich nicht täusche).

Nicht ins Boxhorn jagen lassen-und vielleicht beim nächsten Mal in den Musikalienhandel gehen. Gibt's nicht unweit in Hannover am alten Flughafen ;-)

09.01.2013 | 12:29
von ReclaBoxler-3316119 | Regelverstoß melden
Warum sollte dies ein Mangel sein? Wenn man keine Verzerrung haben möchte kauft man sich kabelgebunde Kopfhörer. Ist liegt in der Natur der Sache, dass ein WLAN-Kopfhörer niemals die Klangqualität eines kabelgebunden Geräts haben kann, weil ein WLAN-Signal nunmal eine Verzögerung hat und störungsanfälliger ist.

10.01.2013 | 02:09
von Erich Dik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.01.2013 | 20:28
von Erich Dik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.01.2013 | 15:21
von Bolte
Dieser Kommentar wurde entfernt.

12.01.2013 | 17:23
von ReclaBoxler-4122812 | Regelverstoß melden
Weshalb haben Sie denn nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet? Sie haben doch keinerlei Anspruch auf einen Umtausch! Sie verstehen es irgendwie nicht, oder? Es ist egal ob Sie 5 Min später in den Laden gehen um die Ware umzutauschen oder am nächsten Tag. Der Händler muss die Ware nicht zurücknehmen. Und was Sie auch nicht begreifen wollen, der Kopfhörer war in einer Verpackung, diese haben Sie geöffnet und eben diese Verpackung bekommt auch der Händler nicht wieder zugeklebt, wenn sie aufgerissen oder zerschnitten wurde. Das geht nur bei Kartonware oder eben Kartons die eine Lasche zum Öffnen und Schliessen haben. Wenn dies nicht der Fall ist, kann man den Hörer nicht mehr verkaufen. Der Händler hat ja keine Ersatzpackungen irgendwo rumliegen, der Hörer wurde in der Fabrik verpackt bzw die Verpackung entsprechend versiegelt so dass man sie zerschneiden muss um sie zu öffnen. Der Händler kann auch schlecht den Hörer ohne Verpackung in irgendein Regal legen oder auf einen Sonderpostenstand und ein Etikett draufpappen, wer kauft denn so einen Ramsch? Kein Kunde geht an solche Waren, die ohne Verpackung sind, es sei denn die Ware wurde reduziert. Und neutrale Verpackungen bringen auch nichts, denn der Kunde will die Ware in der Originalpackung mit der original Beschreibung der Ware.

18.01.2013 | 11:26
von Erich Dik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Saturn, somit ist das Problem nach wie vor nicht gelöst


18.01.2013 | 14:18
von Erich Dik noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zu dieser Beschwerde.

Von Saturn auch weiterhin keine Reaktion, somit keine Lösung in dieser Sache.


22.02.2013 | 17:13
von Erich Dik endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Geschäftsführung in diesem Markt auf Hygiene Probleme hingewiesen. Der von mir erworbene Kopfhörer konnte ja nicht zurück genommen werden da ich diesen ja >> einmal aufgesetzt << hatte. In diesem Markt tummelt sich alles Mögliche. Solche die sich nie duschen, Drogen Konsumierer von der Straße. Alle haben Zutritt zu diesem Markt und alle haben die Möglichkeit die einzelnen Kopfhörer auszuprobieren. So kann man ideal die Filzläuse von dem einen sein Haupt auf das Haupt des nächsten übertragen. Als Reaktion darauf wurde ich aus dem Markt verwiesen. Man hat mich wie einen Dieb behandelt.


03.12.2013 | 15:35
von Martin Schmitz1984 | Regelverstoß melden
Mal im ernst. das ist ja auch das dümmste was man machen kann. immerhin stehen die Probekopfhörer ja FREIWILLIG zur Verfügung, KEINER MUSS sich so ein ding auf den Schädel pflanzen. Genau wie in Schmink abteilungen. Bakterien ohne ende, welche Frau es trotzdem testet, selber Schuld. Aber egal was auch ist. NIEMALS hat ein Kunde ein UmtauschRECHT <<< Das ist alles nur Kullanz, nichts anderes.



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