Von Hermes Logistik beantwortete Beschwerde. | 527 Views | 27.04.2016 | 15:22 Uhr
geschrieben von Simone Werz

Hermes Logistik GmbH & Co KG (Schwechat)

Hermes-Fahrer weckt fünf Kleinkinder und stiehlt Paket

Heute kam um 13:30 Uhr der Hermes-Fahrer und klingelte sturm bei uns, wärend fünf Kleinkinder (Tagesbetreuung) versuchten, ihren Mittagsschlaf zu machen.

Ich nahm daraufhin schnellstmöglich die Sprechanlage und forderte den Fahrer auf, dies zu unterlassen, da er gerade dabei sei, die Kinder zu wecken.

Bis ich an der Türe war, ist der Fahrer bereits wieder in seinen Wagen eingestiegen und fuhr winkend und grinsend davon.

Mein Paket nahm er mit, einen Zustellschein hat er nicht hinterlassen.

Daraufhin versuchte ich bei Hermes, eine Beschwerde einzureichen. Online ist dies nicht möglich, da der Fahrer keine Sendungsnummer hinterlassen hat.

Es hieß nur, da kann man uns nicht weiter helfen, wir sollen eben morgen zu Hause sein.

Dass wir aber morgen in Urlaub gehen und dann unser Paket nicht erhalten werden, ist eben unser Pech.

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Meine Forderung an Hermes Logistik GmbH & Co KG: Erhalt des Paketes, Entschuldigung des Fahrers, künftiges Unterlassen dieser Vorgehensweise.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
27.04.2016 | 15:54
Firmen-Antwort von: Hermes Logistik GmbH & Co KG
Abteilung: Social Service

Hallo Frau Werz,

wir entschuldigen uns für das Verhalten des Boten.

Ihre Beschwerde möchten wir näher prüfen und bitten daher um eine Email mit "Reclabox ID 118142" im Betreff an:

socialmedia spider monkey hermesworld.com

Teilen Sie uns in der Email bitte die Sendungsnummer und/oder Ihre vollständigen Adressdaten mit.

Vielen Dank für Ihre freundliche Mithilfe

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


27.04.2016 | 20:50
von ReclaBoxler-1140966 | Regelverstoß melden
Vielleicht bringt es mal ein Beschwerdeführer fertig, eine Strafanzeige gegen Hermes wegen Nötigung zu erstatten. Denn genau durch das unverschämte Verhalten des Fahrers ist der Tatbestand der Nötigung gegeben.



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