346 Views | 22.10.2013 | 11:55 Uhr
geschrieben von Daniel Odermatt
Ich habe bei der Firma ein DA-Converter bestellt, der nie geliefert wurde. Nach der Stornierung warte ich nun schon mehr als 5 Monate auf die Rückerstattung. Deshalb habe ich via Konkursamt eine Zahlungsaufforderung und eine Konkursandrohung ausstellen lassen.
Der nächste Schritt ist nun das Konkursbegehren. Dazu ist ein Konstvorschuss nötig, der die Rückzahlungsforderung überschreitet. Da das Aktienkapital nicht voll liberiert ist besteht jedoch eine relle Chance, dass die Kosten und auch ein Teil aller Forderungen eingebracht werden können. Noch bin ich nicht schlüssig, ob ich das Geld aufbringen will, aber wenn man die Reklamationen hier so durchsieht, wäre es wohl an der Zeit.
Meine Forderung an bestprice-audiovideo.ch AG:
Erstattung der Vorauszahlung inkl. Betreibungs und Konkursandrohungskosten = 430. -
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
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Mich würde aus persönlichen Interessen, wurde auch mit ähnlichen Betrag wie (B&W Zeppelin) Sie geprellt. Hörte von ihm nur nach das er in Konkurs geht und dann nichts mehr. Haben Sie ihren Fall weitergezogen? Wenn ja wie?
Mit freundlichen Grüssen
Stefan Seiler