0 Views | 06.05.2020 | 19:08 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3157531

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)

RS Brief trotz Unterschriftspflicht nicht persönlich zugestellt

Bestell-/Kundennummer: Republik Österreich als Sender

Ausschaltung persönlicher Zustellung trotz gesetzl. Vorgabe bei RS-briefen

Österr. Post, Wien

Postzusteller/in legt RS-Brief ganz einfach ohne Hinterlegungsverständigung mit Angaben wie Abholfrist in den Postkasten! Er/sie läutete auch nicht an der Eingangstür, um den RS-Brief per Unterschrift zu übergeben. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass solche Briefsendungen als übernommen zu unterzeichnen sind. Die RTR-Schlichtungstelle bestätigte mir heute, dass eine persönliche Übernahme mit Datum eine gesetzlich verankerte Pflichtvorgehensweise der Post/der PostzustellerInnen ist. Das kann als Vergehen und nicht mehr als Unzulänglichkeit, Schlamperei oder persönlichem Unwillen der ja per Arbeits- bzw. gesetzl. Vertrag sowieso festgehaltenen und zu verrichtenden Tätigkeiten/Aufgaben zu verstehen sein.

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