Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)
RS Brief trotz Unterschriftspflicht nicht persönlich zugestellt
Bestell-/Kundennummer: Republik Österreich als Sender
Ausschaltung persönlicher Zustellung trotz gesetzl. Vorgabe bei RS-briefen
Österr. Post, Wien
Postzusteller/in legt RS-Brief ganz einfach ohne Hinterlegungsverständigung mit Angaben wie Abholfrist in den Postkasten! Er/sie läutete auch nicht an der Eingangstür, um den RS-Brief per Unterschrift zu übergeben. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass solche Briefsendungen als übernommen zu unterzeichnen sind. Die RTR-Schlichtungstelle bestätigte mir heute, dass eine persönliche Übernahme mit Datum eine gesetzlich verankerte Pflichtvorgehensweise der Post/der PostzustellerInnen ist. Das kann als Vergehen und nicht mehr als Unzulänglichkeit, Schlamperei oder persönlichem Unwillen der ja per Arbeits- bzw. gesetzl. Vertrag sowieso festgehaltenen und zu verrichtenden Tätigkeiten/Aufgaben zu verstehen sein.
Eine Zumutung!