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450 Views | 13.02.2015 | 17:19 Uhr
geschrieben von Alexandra Dittrich
Bestell-/Kundennummer: OJKD2Z
Ich hatte den Ryanair-Flug Teneriffa - Memmingen für den 17.2.2015 und den Rückflug von Memmingen nach Teneriffa, 21.2.2015, gebucht.
Wegen eines verletzten Knöchels kann ich den ersten Termin am 17.2.2015 nicht wahrnehmen und wollte ihn für einen weiteren Flug am 10.3.2015 Teneriffa - Memmingen umbuchen. Das wurde mir nicht gestattet; laut Chat gehen nur die Umbuchen beider Termine, obwohl ich den 21.2.2015 - Rückflug nach Behandlung von Deutschland - auch wahrnehmen werde.
Eine Unverschämtheit oder Inkompetenz der Mitarbeiter.
Meine Forderung an Ryanair Ltd.:
Umbuchung auf den 10.3.2015, gleiche Flughäfen, gleiche Flugrichtung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Heutzutage sind die meisten (Billig-) Flugtickets weder stornierbar noch umbuchbar. Genaueres müßte man seinen Ticket- bzw. Tarifbestimmungen entnehmen.
Kann man einen Flug nicht antreten (wobei Krankheit oder Verletzung in die alleinige Risikospähre des Passagiers fällt) so hat man zumindest Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren für Dritte. Näheres dazu hier: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html
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