Von ista Österreich beantwortete Beschwerde. | 68 Views | 22.11.2018 | 09:49 Uhr
geschrieben von Martina Hauschka

ista Österreich GmbH (Wien)

Heizkosten für 1 Zimmer (24 m²) mit 1 Radiator von 6.000,00 €

Bestell-/Kundennummer: 0250 N/61/3016/03

Ich habe dieses Jahr eine Heizungsabrechnung (nur Heizung- kein Warmwasser) für eine 24 m² Einzimmerwohnung mit 1 Radiator (innenliegend im 1. Stock) bis zum 31.12.2017 i H. v. ca. 3.000,00 Euro und bis zum 31.05.2018 i H. v. ca. 3000,00 Euro erhalten, ergibt eine Heizkostenabrechnung von 6.000,00 Euro für die letzte Heizperiode (schwacher Winter).

Ich ließ den (neuen) Heizzähler überprüfen und mir wurde durch die Firma ista mitgeteilt, dass der Zähler fehlerfrei arbeitet. Jeder Heizungstechniker/ Installateur und der Hausverstand sagen, dass derartige Heizkosten für ein Zimmer nicht möglich sind.

Zitat. Da hätte man die Wohnung mit dem Föhn billiger geheizt.

Die Heizkosten des letzten Jahres betrugen ca. 180,00 Euro. Das ist ein mehr als 30 facher Anstieg. Trotzdem soll ich bezahlen.

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Meine Forderung an ista Österreich GmbH: Ersuche um nochmalige Überprüfung, Reduktion der Heizkosten auf ca. 180,00 Euro (wie bisher)


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.11.2018 | 08:04
Firmen-Antwort von: ista Österreich GmbH
Abteilung: Kundencenter

Sehr geehrter Kunde,

die Problematik in diesem Haus ist uns bekannt und wir verstehen Ihr Anliegen. Jedoch gibt es aus dem Jahr 2014 bereits ein Sachverständigengutachten, welches die verbrauchsabhängige Abrechnung als korrekt bestätigt hat. Ursachen für diese Kostenverschiebungen in diesem Haus sind auf anlagentechnische Sachverhalte zurückzuführen, welche von unserem Unternehmen nicht beeinflusst werden können. Wir sind daher zur Abrechnung gemäß den Vorgaben des Heizkostenabrechnungsgesetzes in diesem Haus weiterhin verpflichtet.

Wir empfehlen die neuerliche Überprüfung durch einen Sachverständigen um etwaige Optimierungen bei den technischen Begebenheiten in diesem Haus durchführen zu können damit sämtliche Nutzer dieses Haus auch die Heizkörper aufdrehen müssen um eine angemessene Raumtemperatur zu erreichen.

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.12.2018 | 18:00
von Martina Hauschka noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte damen und herren, mir wurde von der firma ista empfohlen, einen eigenen sachverständigen zu finden, der sich um dieses anliegen kümmert. es bleibt noch immer, dass ich diesen betrag zu zahlen habe. ich habe mich zwischenzeitlich mit einem anwalt in verbindung gesetzt. der gleiche fall wurde letzte woche am 12.12. im orf in konkret (auch mit der firma ista) behandelt. dem klagenden herrn habe sie inzwischen die heizung abgestellt und er hat bereits anwaltskosten in höhe von € 10.000,-- aufgewendet. ich kann meinen fall daher nicht als gelöst ansehen, da die firma ista - trotz dieses unrealistischen heizungsbetrages- von ihrem standpunkt nicht abweicht, lg martina hauschka




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