Durch ista Österreich endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 346 Views | 25.11.2018 | 18:10 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3698411

ista Österreich GmbH (Wien)

Zu viele Einheiten verrechnet

Bestell-/Kundennummer: NO17800177, Anlagennr.: W 86908400

Ich bin im Okt. 17 in meine neue Wohnung eingezogen (58 m³, 2 Zimmer); bei der ersten Ablese durch einen sehr netten ista-Mitarbeiter (bei mir war er auf die Minute pünktlich und hat sich sogar ohne Aufforderung die Schuhe ausgezogen) wurde mir gesagt, dass ich leider auf den Verbrauch der Vormieterin eingestuft werde; im Juni 18 würde dann der tatsächliche Verbrauch aufscheinen und ggf. eine Gutschrift erfolgen.

SCHLAGWORTE

(Die Dame, die zuvor hier gewohnt hat, kenne ich persönlich, auch ihr "Heizverhalten": Sie hatte hier von 4 Heizkörpern 3 permanent laufen, wobei untertags, wenn sie in der Arbeit war, zusätzlich die Balkontüre im WZ einen Spalt offen gelassen wurde, damit ihre beiden Katzen nach draußen können.)

Tatsächlich wurde ich allerdings nicht mit diesem hohen Verbrauch eingestuft, sondern mit einem niedrigeren. Dieser war laut der letzten Ablese im Juni jedoch so niedrig (bzw. mein Verbrauch so hoch - und zwar höher (!), als der meiner Vorgängerin, obwohl hier nur 2 Heizkörper aufgedreht werden, und keine Balkontüre offen ist; zudem wurden die Fenster abgedichtet und vom Tischler neu angezogen), dass nun eine Nachzahlung in der Höhe von 320,00 Euro gefordert wird.

Nach Durchsicht des Ableseblattes fiel mir auf, dass die Werte in der Spalte "Verbrauchsskala/Abl. Wert" zusammengezählt wurden, was einen Verbrauch von 17,5 Einheiten ergibt.

Vergleich: Die Vormieterin wohnt nun in der gleichen Wohnanlage (gleiche Dämmung) in einer 94m³ Wohnung zu zweit, wobei eine der beiden Personen tagsüber zu 90% zuhause ist. Hier besteht ein Verbrauch von 12,5 Einheiten; die Werte in der besagten Spalte wurden anders als bei mir nicht zusammengezählt.

Ich ging davon aus, dass hier einfach ein menschlicher Fehler passiert ist und rief bei der Firma ista an. Ich sprach mit einer Dame, die mir von oben herab 5x fast auswendig gelernt irgendeine Rechenformel vorbetete, die ich leider nicht nachvollziehen konnte.

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Meine Bitte, ob ich evtl. mit jemand anderem oder "höheren" sprechen dürfte, wurde entweder ignoriert, oder verneint. Schließlich meinte sie "Sie haben den Wisch unterschrieben, Sie hätten die Ablesedaten ja schließlich kontrollieren können", verabschiedete sich und legte auf.

Würde ich, so wie es offensichtlich bei anderen Kundinnen gemacht wird, die Differenz zwischen "Anf. Stand" und "Abl. Wert" berechnen, so ergibt sich ein Wert von 8,5 Einheiten, was im Vergleich mit einem 2-Personen-Haushalt bei 94m² und 12,5 Einheiten sehr plausibel wäre. Darauf ging die Dame am Telefon aber in keinster Weise ein, sondern begann mit ihrem Sprüche wieder von vorne.

Nun sollen Ende November die besagten 320,00 Euro von meinem Konto abgebucht werden. Ich bitte umgehend um Klärung (bitte um Verständnis - aber diese "Rechenformel" ist kein Argument für mich als Verbraucher, ich habe hier eine 2te Ablese liegen (s. o.), die bestätigt, dass hier etwas falsch läuft.)

Auch habe ich von den 4 Heizkörpern lediglich 2 tatsächlich genutzt, einen gar nicht (hier wird aber auch etwas verrechnet (evtl. Verdunstung, erscheint mir dennoch zu hoch) und einer davon wurde an 1 Nacht (!) letzten Dezember eingeschalten, hier hatte ich Besuch über Nacht von 2 Personen, die den Heizkörper abends aufdrehten und über Nacht laufen ließen.

Wenn ich mir die anderen Beschwerden hier durchlese (auch von deutschen Verbrauchern) wird mir leicht schwindelig. Ich hoffe, es handelt sich hier um einen einfachen Fehler, der geklärt werden kann und dass ich mit der Dame am Telefon einfach nur Pech hatte.

Vielen Dank,

LB

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Meine Forderung an ista Österreich GmbH: 50% Nachlass auf die Nachzahlungsforderung (Verrechnung von 8,5 Einheiten statt 17,5)


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
12.12.2018 | 10:07
Firmen-Antwort von: ista Österreich GmbH
Abteilung: Gerätecenter

Sehr geehrte Kundin,

bezugnehmend auf die Beschwerde erlauben wir uns wie folgt Stellung zu nehmen.

Wir führen in dieser Liegenschaft die Ablesung der Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler im Auftrag der Wien Energie GmbH durch. Die abgelesenen Verbrauchswerte werden einmal jährlich an unseren Vertragspartner übergeben, dieser erstellt anschließend die Jahresabrechnung für die Wärmeabnehmer. Aus diesem Grund können wir weder über die Kosten der Abrechnung noch über Voraus- bzw. Nachzahlungen Auskunft geben.

Für die Abrechnungsperiode 01.09.2017 bis 31.08.2018 haben wir für dieses Nutzungsobjekt eine Einzugsmeldung per 01.10.2017 erhalten. Um eine genaue Ermittlung des Verbrauchs durchführen zu können, wurde am 12.10.2017 von uns eine Zwischenablesung durchgeführt. Zu diesem Termin hat unser Mitarbeiter bei allen vier Heizkostenverteiler den Wert „Null“ eingetragen.

Bei der Jahresablesung am 20.06.2018 wurden ebenfalls alle Messgeräte abgelesen. Die hier eingesetzten Heizkostenverteilern, Messgerätenummer 030 bis 060 auf dem Ablesebeleg, verfügen über zwei Skalen. In der Spalte „Einheitsskala/Anf. Stand“ trägt unser Mitarbeiter die Werte der linken Skala auf dem Beleg ein, in der mittleren Spalte „Verbrauchsskala/Abl. -Wert“ werden die abrechnungsrelevanten Werte der rechten Skala eingetragen. Die Einheitsskala ist fix im Heizkostenverteiler eingeprägt und dient nur zur rechnerischen Kontrolle. Die Verbrauchsskala wird für jeden Heizkörper spezifisch errechnet und richtet sich unter anderem nach der Wattleistung. Für die Abrechnung wird daher die Summe der in mittleren Spalte abgelesenen Einheiten herangezogen.

Die Ampullen werden im Normalfall einmal jährlich zum angekündigten Termin abgelesen und anschließend gegen neue, über dem Nullstrich gefüllte, Ampullen ausgetauscht. Aus diesem Grund gibt es hier, im Gegensatz zu Wasserzählern, keinen Anfangsstand. Dieser übliche Vorgang gilt selbstverständlich für alle Nutzungsobjekte in dieser Liegenschaft. Da hier aufgrund des Nutzerwechsels die oben erwähnte Zwischenablesung durchgeführt wurde, haben wir die abgelesenen 17,5 Teilstricheinheiten zur Verrechnung an Wien Energie weitergeleitet. Anhand der Ablesung ist auch eindeutig erkennbar, dass vor allem zwei Heizkörper verwendet wurden.

Der Vergleich mit einer anderen Wohnung innerhalb einer Liegenschaft ist schon aufgrund der Lage und Anordnung schwierig, zusätzlich kann das Nutzungsverhalten, wie auch in dem Schreiben angeführt, sehr unterschiedlich sein.

Grundsätzlich empfehlen wir, wie auch auf unserer Terminankündigung angeführt, die Messgeräte vor der Ablesung selbst zur kontrollieren und das Ergebnis mit unserem Mitarbeiter zu vergleichen. Eine nachträgliche Kontrolle ist aufgrund des Austauschs der Ampullen nicht mehr möglich.

Das eingesetzte Verbrauchserfassungssystem von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip entspricht selbstverständlich dem gesetzlich normierten „Stand der Technik“. Die unsererseits eingesetzten Messgeräte besitzen eine Zulassung nach der europäischen Norm EN 835.

Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

ista Österreich GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.11.2018 | 08:40
von ReclaBoxler-3698411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.12.2018 | 13:44
von ReclaBoxler-3698411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank, dass Sie sich -nach mehrmaligem Urgieren des Webbetreibers - die Zeit genommen haben, um zu reagieren. Ihre Ausführungen erscheinen oberflächlich als plausibel und zumindest bemüht.
Wie jedoch 2 Heizkörper, von denen lediglich einer davon nur eine Nacht gelaufen ist, derart viele Einheiten verursachen können (doch deutlich über dem normalen "Verdunstungswert", auf den immer wieder hingewiesen wird), bleibt hier ungeklärt.
Auch der wiederholte Hinweis, dass man nicht mit anderen Personen vergleichen dürfe (noch einmal: Ich kenne meine Vormieterin und ihr Heizverhalten und frage mich zusätzlich, wieso ein 2-Personen-Haushalt, wo eine Person den ganzen Tag zu Hause ist, in einer fast doppelt so großen Wohnung deutlich weniger Einheiten zusammenbringt!), wurde mir schon telefonisch von Ihrer unfreundlichen Kollegin nahegelegt.
Warum kenne ich Personen, bei denen die Einheiten der Spalte "Verbrauchsskala" nicht zusammengezählt wurden? Lag etwa hier der Fehler vor.?
Es ist eine Frechheit, wie Sie hier agieren!


22.01.2019 | 10:27
von ReclaBoxler-3698411 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.02.2019 | 07:49
von ReclaBoxler-3698411 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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