530 Views | 14.09.2016 | 13:16 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4572767

Billa Aktiengesellschaft (Wiener Neudorf)

Besitzstörungsklage - da ich mir den Knöchel verstaucht habe

Es ist gut zu wissen dass es der Billa und der REWE Gruppe nicht wichtig ist ein Verständnis für Kunden zu entwickeln.

SCHLAGWORTE

Einen eingeschrieben Brief des Anwalts von Billa zu erhalten und einen Betrag von € 198,- zu zahlen, sonst wird Klage erhoben, ist eine bodenlose Frechheit!

Ich hatte mir vor ihrem Geschäft den rechten Knöchel verstaucht und war froh dass ich das Auto noch in den Parkplatz lenken konnte. Meine Tochter hat mich abgeholt um mich zum Arzt zu bringen.

In meiner Familie hat jeder eine Kundenkarte von Billa und wir sind Stammkunden in Bisamberg und Kleinengersdorf. Ich finde es als bodenlose Frechheit einen eingeschriebenen Brief zu senden, den man sich dann noch extra abholen muss! Das ist das Service von Billa?

Ich werde das so nicht zur Kenntnis nehmen, wir geben unsere Vorteilskarten zurück und werden in Zukunft ein Stück weiter fahren und bei Spar einkaufen. Ist wahrscheinlich sinnvoller, da die Auswahl auch um einiges größer ist.

Herzlichen Dank für die Art und Weise wie man mit Kunden umgehen kann!

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Meine Forderung an Billa Aktiengesellschaft: Aufhebung


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


07.10.2016 | 10:55
von ReclaBoxler-4572767 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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