Startseite > Handel > SB-Warenhäuser > Billa > gelöste Beschwerde-Nr.: 165449
Durch Billa gelöste Beschwerde. | 466 Views | 26.04.2018 | 13:50 Uhr
geschrieben von Charles Mitchell

Billa Aktiengesellschaft (Wolfern)

20% Rabattsammler ohne explizite Zustimmung abgezogen

Bestell-/Kundennummer: 419544

SCHLAGWORTE

Beim heutigen Einkauf wurde mir an der Kassa mitgeteilt, dass der Rabattsammler noch offen sei, und ich habe mit "Ja" geantwortet. Es wurde nicht gefragt, ob ich diesen einlösen möchte und als ich auf den Kassen-Monitor blickte, sah ich einen reduzierten Betrag. Ich fragte, ob etwa der Rabattsammler eingelöst wurde, sagte man mir ja, obwohl ich nicht explizit dies verlangt hatte! Auf die Frage hin, ob der ganze Vorgang nicht storniert werden könnte, wurde mit "NEIN" beantwortet! Die Preisreduktion aufgrund des Rabattsammlers betrug € 7,18! Dies würde einen Einkaufwert von ca. € 35,00 entsprechen, wofür ich sicherlich "NICHT" den Rabattsammler Bonus von 20% heranziehen würde! Ich kaufe jährlich bei Billa im Ort um ca. € 5000,00 ein und möchte bei Ihrem Unternehmen als Kunde entsprechend höflich und gerecht behandelt werden. Ich ersuche Sie daher, Ihre Mitarbeiterin Fr. Jellinger hinsichtlich Kundenfreundlichkeit und Kompetenz mit "sagt mein Hausverstand" näher zu bringen.

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Meine Forderung an Billa Aktiengesellschaft: Gutschrift 20% Rabattsammler


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Kommentare und Trackbacks (6)


17.05.2018 | 18:27
von Charles Mitchell noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seitens der Fa. Billa bis dato keine Reaktion.


07.06.2018 | 21:39
von Charles Mitchell noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.06.2018 | 10:21
von Sebastian Lanzer | Regelverstoß melden
Herr Mitchell, Dass sie hier öffentlich Namen von Privatpersonen preisgeben um ihren Gefühlen Luft zu machen zeigt nur was für eine kleingeistige Person sie sind und was für eine niederträchtige Mentalität sie haben.

02.08.2018 | 19:23
von Stephanie Garcia | Regelverstoß melden
Herr Mitchell, ihnen scheint es wohl entgangen zu sein, das es nicht erlaubt ist, den Namen einer Person, ohne deren Zustimmung im Internet zu veröffentlichen.
Da der Datenschutz jetzt noch mehr verschärft wurde, wird die Geschäftsleitung mit der Mitarbeiterin die Rechtslage prüfen.

Die Geschäftsleitung

07.08.2018 | 11:54
von Charles Mitchell noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich ersuche die Beschwerde 165449 zu löschen.

danke!
Charles Mitchell


07.08.2018 | 18:00
von Charles Mitchell gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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