Von ista Österreich beantwortete Beschwerde. | 33 Views | 22.12.2021 | 13:52 Uhr
geschrieben von Tamara Petrovic

ista Österreich GmbH (Wien)

Zu hohe Jahresabrechnung

Heuer habe ich zum ersten Mal die Jahresabrechnung für Wasser/Heizung bekommen!

SCHLAGWORTE

Ich wohne seit einem Jahr in der Wohnung!

Ich wohne alleine mit meinem kleinen Kind in einer 47m2 großen Wohnung! Ich arbeite jeden Tag von Montag bis Samstag und das Kind ist meistens in der Schule bzw. bei den Großeltern solange ich arbeiten bin. Das wiederum bedeutet dass wir nur am Abend bzw. am Wochenende in der Wohnung sind! Dem zufolge könnte man doch meinen das der Verbrauch nicht all zu groß sein sollte da ich nur von Oktober bis März Heizen kann, die restlichen Monate ist die Heizung abgedreht bzw. ich kann sie gar nicht aufdrehen.

Da kommt die "liebe" Firma Ista auf die Idee eine Schätzung abzugeben wie viel ich verbraucht haben könnte ohne eine Vorjahresabrechnung zu haben!
Bis jetzt habe ich jeden zweiten Monat 111 € gezahlt und dank der Schätzung von der Firma Ista habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 832 € bekommen und meine Teilbeträge wurden von 111 € auf 340 € erhöht.
Als ich dem ganzen auf den Grund gegen wollte und die Firma Ista kontaktiert habe, war eine Mitarbeiterin äußerst unhöflich, sehr arrogant und überhaupt nicht hilfsbereit, was man sich eigentlich von einem Kundenservice nicht erwartet. Ich habe versucht ihr mein Problem zu schildern aber sie hat immer wieder nur gesagt "das interessiert mich nicht" und "das ist nicht mein Problem".
wenn die mir nicht weiterhelfen können (wollen), wer soll es dann sonst tun?

Hat jemand vielleicht eine Idee bzw. einen Anhaltspunkt wie ich weiter vorgehen könnte bzw. wo ich mich beschweren kann?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ista Österreich GmbH: Einige Rechte, neu Prüfung meiner Werte VOR ORT, Senkung meiner Teilbeträge, niedrigere Nachzahlung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.01.2022 | 13:45
Firmen-Antwort von: ista Österreich GmbH
Abteilung: Gerätecenter

Sehr geehrte Kundin,

bezugnehmend auf Ihre Beschwerde möchten wir folgendes mitteilen.

Die Legung der Jahresabrechnung für Raumheizung, Warm- und Kaltwasser in dieser Liegenschaft erfolgt durch Ihren Vertragspartner Wien Energie GmbH und nicht durch unser Unternehmen. Daher können wir zu Kosten und Vorauszahlungen keine Auskünfte geben. Wir sind nur für die Auslesung der Messgeräte und Übermittlung der Verbrauchswerte zuständig.

Der Verrechnungsbeginn war am 18.06.2020, daher wurde die erste Jahresabrechnung nur für den Zeitraum 18.06.2020 – 31.08.2020 gelegt. Die Jahresabrechnung 2020/2021 wurde daher erstmalig für 12 Monate erstellt.

Bei den an Wien Energie übermittelten Werten handelt es sich um keine Schätzung oder ähnliches, sondern um effektiv abgelesene Verbrauchswerte. Alle Messgeräte für dieses Nutzungsobjekt werden per Funk ausgelesen und haben sich ordnungsgemäß gemeldet. Ein Zutritt für die Jahresablesung ist daher nicht nötig.

Bezüglich dieser Verbrauchswerte verweisen wir auf unsere ausführliche Stellungnahme, die wir am 13.12.2021 zu dem Antrag bei der Verbraucherschlichtung Austria an Wien Energie abgegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

ista Österreich GmbH

Antwort bewerten!





Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken: