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Durch HUMANIC gelöste Beschwerde. | 113 Views | 15.03.2016 | 10:18 Uhr
geschrieben von Nicolette Lechner

HUMANIC (Wien)

Ablehnung der Beanstandung

Sehr geehrte Damen und Herren,

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vorab: in meinen Vornamen gleich zwei Rechtschreibfehler einzubauen haben bislang nur sehr wenige geschafft. Ich hoffe stark, dass das nicht das erste Indiz dafür ist, wie wenig sich einige Ihrer Kollegen meinem Fall angenommen haben. Das Schreiben, das ich von Frau Bettina Pfeiffer nach meiner Reklamation erhalten habe, macht den Anschein, als sei es das Resultat fehlender Kommunikation zwischen der Filiale in Wien und der Zentrale in Graz sind. Und bleibt hoffentlich ein Einzelfall.

Kurz zur Erklärung der Sachlage: ich habe am 15. Februar 2016 Schuhe der Marke GAMLOONG in einer Wiener Humanic Filiale (Lugner City; Gablenzg. 5-13, 1150 Wien) gekauft. Diese habe ich am 26. Februar 2016 reklamiert, da zwischen Sohle und Obermaterial NACH EINEM EINZIGEN MAL TRAGEN erste Löcher sichtbar wurden und sich das Obermaterial stark ausdehnte.

Ich war mir anfangs unsicher, ob ich die Schuhe, nachdem ich sie getragen hatte, wieder zurückbringen darf. Nachdem ich allerdings bei Humanic angerufen habe, wurde mir von einer Ihrer Mitarbeiterinnen erklärt, dass diese (ich nenne es mal) „Materialausdehnung“ seitlich nicht sein dürfe und ich die Schuhe zurück in die Filiale bringen sollte, woraufhin mir i. d.R. eine Gutschrift ausgestellt werden würde.
"Super! “ dachte ich, ging in die Filiale, schilderte der Kassiererin den Sachverhalt, woraufhin mir diese erklärte, dass eine Reklamation nicht von einem dort arbeitenden Verkäufer gemacht werden könnte. Also ging ich wieder heim und erhielt dann endlich gestern (14. März) einen Anruf, dass ich die reklamierten Schuhe und ein Schreiben abholen kommen könnte.

SCHLAGWORTE

Meine Beanstandung wurde abgelehnt.

Wie Frau Pfeiffer in Ihrem Schreiben richtig behauptet, weisen die Schuhe, Gebrauchsspuren auf. Mich (oder irgendeinen Kunden) darauf aufmerksam zu machen, dass

"ein Schuh ein Gebrauchsgegenstand ist, auf dem folglich Gebrauchsspuren auftreten, und das leider kein Grund um zu reklamieren“ ist, halte ich für überflüssig.

Meine Beschwerde galt ja auch nicht dem Schmutz auf der Straße, sondern der Tatsache, dass ich 50 Euro für ein Produkt bezahlt habe, dessen Obermaterial nach EINMAL TRAGEN am Ende des Tages seitlich so ausgedehnt ist, dass der weiße Stoff durchscheint. Genau deshalb habe ich dieses Produkt reklamiert, denn so etwas darf nicht sein. Oder ist eine Reklamation erst erlaubt, wenn ich die Sohlen nach drei Tagen Benützung verliere?

Im Gegensatz zu den Behauptungen in dem von mir erhaltenen Schreiben wurden diese Schuhe NIEMALS Hitze oder längerer mechanischer Beanspruchung ausgesetzt. Denn: sollte der Oberstoff tatsächlich mit einer Glut (von Zigaretten) oder Hitze in Berührung gekommen sein, so garantiere ich Ihnen, dass sich diese synthetischen Fasern anders verhalten hätten, als zwischen Plateausohle und Obermaterial „ausgezehrte/ ausgedehnte Löcher“ zu bilden.

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Verstehen Sie mich richtig: ich erwarte von einem „No-Name-Produkt“, das 50 Euro kostet keine fünfjährige Garantie. Aber eine Saison würde ich darin schon gerne herumlaufen. Wenn der Stoff nach 10 Stunden seitlich aufgeht, dann gehe ich davon aus, dass ich nach dem 3. Mal Tragen barfuß dastehe.

Das Ganze ärgert mich zusätzlich, da mich die Qualität des Obermaterials der Schuhe von Anfang an an deren Langlebigkeit zweifeln ließ. Nachdem ich die Verkäuferin in der Humanic Filiale vor meinen Kauf genau darauf angesprochen hatte, meinte diese allerdings, meine Bedenken wäre unnötig, da die Schuhe von sehr guter Qualität wären.
Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass meine Beanstandung abgelehnt wird.
Humanic gehörte zu meine Favoriten- die moderne Vielfalt habe ich immer geschätzt und bis zum 26. Februar musste ich noch nie ein Produkt reklamieren.

Ich darf Sie bitten, diesen Fall noch einmal zu bearbeiten und erwarte eine baldige Rückmeldung.

NICOLETTE

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Kommentare und Trackbacks (1)


17.03.2016 | 10:46
von Nicolette Lechner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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