1 View | 05.07.2023 | 17:26 Uhr
geschrieben von Claus Pfeil
Seit 2015 nutze ich das Online-Banking der ING-DiBa. Nun hat diese Bank den Zugang zum 3. Mal geändert.
Die Änderung erfolgte, ohne dass mir ein neues, funktionierendes Verfahren zur Verfügung stand.
Folge ist, dass ich seit Ende Juni 2023 keine Kontrolle oder Zugriff auf das Konto habe. Meine Kontaktaufnahmeversuche wurden mit nichtssagender E-Mail beantwortet.
Obgleich die Verfahrensänderung einseitig durch DiBA erfolgte, wird für ein Zugangsgerät 32 EUR verlangt. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip.
Meine Forderung an ING-DiBa AG:
Wiederherstellung des bisherigen Zugangsverfahrens oder kostenfreie Lieferung des Zugangsgerätes.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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