3 Views | 05.07.2021 | 15:34 Uhr
geschrieben von Rainer Wüst

Schleswiger -AG (Neumünster)

Wohngebäudeversicherung: Aufhebung des Vertrags ausstehend

Unseriöses Geschäftsgebaren betreffend eine Aufhebung eines Versicherungsvertrags.

Zu einer über Check24 vermittelten und über den Schleswiger Versicherungsservice (Makler) abgeschlossenen Wohngebäudeversicherung wurde seitens des Maklers in 03.2021 mir ein "zweiter" Versicherungsschein übersandt, der sich im Nachhinein als Mehrfachvertrag heraus.

SCHLAGWORTE

Laut Mitteilung des Maklers erfolgte die Ausstellung des Versicherungsscheins anlässlich des Wechsels des Risikoträgers (aktuell Württembergische Versicherung, zuvor Schleswiger Versicherungsverein AG), zudem musste aus organisatorischen Gründen die Versicherungsscheinnummer neu vergeben werden. Wenige Tage später erhielt ich dann seitens des Schleswiger Versicherungsvereins eine Beitragsrechnung über die Jahresprämie (diese wurde nach Rücksprache mit dem Schleswiger Versicherungsverein bis dato von mir nicht beglichen). Seitens des Maklers wurde der Beitrag am 06.04.2021 per Lastschrift eingezogen (die Lastschrift wurde von mir willentlich nicht widerrufen). Mit Schreiben vom 07.06.2021 verlangte ich gemäß § 79 VVG die Aufhebung des zweiten Vertrags rückwirkend zum Beginn 01.04. des Versicherungsjahres und die Erstattung des von mir bezahlten Beitrags bis zum 29.06.2021. Eine Antwort hierauf erhielt ich nicht, eine Aufhebung des Vertrags erfolgte bis dato nicht, auch wurde ein Beitrag bislang nicht erstattet. Check24 (Sachversicherung bemühte sich, ihrerseits eine Rückmeldung vom Makler zu erhalten, jedoch lag laut Aussage des Leiters Sachversicherung am 30.06.2021 eine solche nicht vor.

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Meine Forderung an Schleswiger -AG: Aufhebung des Vertrags zum 01.04.2021 und Erstattung des Versicherungsbeitrags.


 
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