0 Views | 16.12.2020 | 14:29 Uhr
geschrieben von Vera Dornhackl
Wahrnehmung von gesetzlichen Verpflichtungen.
Seit mittlerweile vier Wochen gibt es entgegen den Hygieneanforderungen kein Desinfektionsmittel im Eingangsbereich. Als Steigerung der Fahrlässigkeit und Ignoranz von gültigen Verordnungen musste ich am 05.12.2020 feststellen, dass statt dem geforderten Desinfektionsmittel nun "eine" Sprühflasche mit Glasreiniger (ohne Alkohol) im Eingangsbereich aufgestellt wurde.
Als Mitarbeiterin von einem kleinen Dienstleistungsbetrieb für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz befürchte ich, dass der Ernst der Lage bei Ihren Mitarbeitenden nicht ausreichend angekommen oder Unterweisungen nicht durchgeführt wurden.
Da ich sehr gerne in Ihren Geschäften einkaufe, ersuche ich Ihre Verantwortung den Kunden gegenüber einzuhalten.
Meine Forderung an Lidl Österreich GmbH:
Stellungnahme.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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