Ein von mir in der Garantiezeit bemängelte Schaden (Tasten reagieren nicht mehr) des bei Saturn erworbenen MP3-Gerätes (Sony NWZ-E444 KB Schwarz - 5103356) wurde mir unverständlicherweise unrepariert nach vier Wochen zurück geschickt. Dagegen legte ich Beschwerde ein und fragte nach der Beschwerdeprozedur?
Meine Frage wurde nicht beantwortet, nur erwähnt, dass das Gerät von der Werkstatt des Herstellers auf Garantie geprüft wurde und bei der Überprüfung des Gerätes ein Flüßigkeitsschaden entstand. Dieser Schaden wird nicht von der Garantie des Herstellers gedeckt. Nun weiß ich genau, dass es kein Kontakt mit Flüßigkeit gab und frage mich, wer ist hier in der Beweispflicht?
Für weitere Fragen wurde ich direkt an den Hersteller Sony verwiesen und Saturn hält sich bedeckt.