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Die Zusteller von GLS halten es nicht für nötig, dass sie eine Benachrichtigung hinterlassen, damit man weiß, dass ein Paket hinterlegt wurde.

Ob überhaupt jemand an der Zustelladresse war, kann ich nicht sagen, da ich definitiv nicht zu Hause war.

Da die Bestellung über Dritte erfolgte, bemühte ich mich zu den Paketshops in der Nähe und fragte, ob man mir betreffend des erwarteten udn hinterlegten Paketes nachsehen könne. Die Shopbetreiber waren allesamt sehr kooperativ, aber leider erfolglos.

Im Anschluss wurde versucht, das Ganze zurückzuverfolgen, leider ergebnislos.

Unterm Strich hatte ich, der ursprüngliche Lieferant, und auch der involvierte Dritte, jede Menge Arbeit und als Lösung entschlossen wir uns, dass wir die Ware einfach nochmals bestellen, da der Warenwert nicht sonderlich hoch war.

Meinerseits werde ich bei dem nächsten ähnlich gelagerten Fall direkt Meldung an die RTR erstatten, da laut Gesetz der Zustelldienst verpflichtet, ist zumindest einen persönlichen Zustellversuch zu machen.

Wenn keine Benachrichtigung vorhanden ist, ist auch davon auszugehen, dass die Paketgebühr zu Unrecht kassiert wurde, da dieser verpflichtende Zustellversuch nicht stattgefunden hat.

An GLS: Ich werde euch weder Paketnummer noch sonst etwas zuschicken, da ich die Antwort bereits kenne (ist ja nicht das erste Mal) somit auch keineswegs ein Einzelfall, sondern dürfte gängige Praxis sein.





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