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Wir haben den Stromanbieter nach Ablauf des 1. Belieferungsjahres gewechselt (30.03.2016)
Die Kündigungsbestätigung kam flott und auch die Endabrechnung wurde zügig erstellt und uns zugesandt.

Es ergab sich eine Nachzahlung, die nicht wie in den Agbs festgelegt mit dem Neukundenbonus verrechnet wurde.

Es gab somit also 2 Telefonate mit der BEV, wo aufgefordert wurde, dass der offen stehende Betrag NICHT vom Konto eingezogen wird, sondern mit dem Guthaben des Bonus in Höhe von 232,70€ verrechnet wird und die Differenz dann an uns ausgezahlt wird.

Es wurde versichert, dass dies so gemacht würde. Leider wurde dann Mitte April doch unser Konto mit dem Betrag der Nachzahlung belastet. Bei einem weiteren Anruf der BEv wurde sich dafür entschuldigt und es wurde versichert, dass innerhalb einer Woche, die 232.70€ Bonus auf unserem Konto sind.

Dem war natürlich nicht so! Am 26.04.2016 erhielt ich auf meine Forderungsemails die Antwort, dass die Überweisung des Neukundenbonus in Auftrag gegeben worden sei.

Ebenso die gleiche Antwort erhielt ich per Email am 06.05.2016 und per Telefon am 07.05.2016.

Beim Telefonat am 07.05.2016 habe ich bereits eine letzte Frist gesetzt und bekannt gegeben, dass ich wenn die Frist verstrichen ist, rechtliche Schritte einleiten werde und die dabei entstehenden Kosten von der BEV zusätzlich zu tragen sind.

Genau dies habe ich heute zusätzlich per Email und per Einschreiben Rückschein an die BEV gesendet.

Wir möchten unverzüglich unseren Neukundenbonus in voller Höhe erhalten.





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