Nachfolgend mein Fall. Ich beschwerte mich bei Norma per E-Mail: "Ich wollte in Ihrer Thurnauer Filiale nachfolgendes Produkt (Benzin - Sense, Sense und Trimmer - zwei Geräte in einem!) kaufen, was jedoch nicht mehr vorhanden war. Wohlgemerkt steht das Produkt erst seit heute Morgen zum Verkauf. Ich würde das Produkt jedoch noch gerne kaufen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen!"
Daraufhin reagierte Norma folgend: "Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir den von Ihnen nachgefragten Artikel nicht mehr besorgen konnten. Wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen, jedoch erhielten wir erst heute die Information seitens unseres Lieferanten, dass der Artikel nicht nachlieferbar ist. Für die bereits entstandenen Unannehmlichkeiten sowie für die lange Wartezeit möchten wir uns entschuldigen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Ihr NORMA-Team."
Ich entgegnete, dass ich mich leider nicht mit diesem Resultat anfreunden kann, denn effektiv habe ich nun nichts in der Hand. Ich, meinerseits, halte es für mehr als bedenklich, dass ein Produkt beworben wird und am ersten Verkaufstag zur Mittagszeit über das gesamte Verkaufsnetz nicht mehr verfügbar ist. Das entspricht einer Verfügbarkeit von nur vier Stunden! Ist das der Service, für den Norma in Deutschland steht? Und ist solch eine Vorgensweise überhaupt mit dem UWG vereinbar?
Freilich ist es einfach einen vereinzelten Kunden mit einer einfachen Phrase abzuspeisen und sich so aus der Affäre zu ziehen, aber die feine englische Art ist das nicht. Die Firma Einhell wird die Produktion dieses Artikels sicher nicht eingestellt haben. Warum soll also der Kunde die Konsequenzen einer Fehlplanung von Norma übernehmen?
Darauf antwortete Norma: "Wir können verstehen, dass Sie verärgert sind. Wir haben noch einmal mit dem Kunden gesprochen und derzeit ist eine Nachlieferung leider nicht möglich. Gerne hätten wir Ihnen den Artikel besorgt. Wir möchten uns nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen und verbleiben mit freundlichen Grüßen, Ihr NORMA-Team."