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Stellungnahme:
Erste Reaktionen auf das Angebot von ReclaBox haben uns zu folgender Klarstellung veranlasst. § 11 des Gesetz über die Nutzung von Telediensten sagt:

"Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
  1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
  2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird."


Im Gegensatz zum Gesetzestext ist die Pressekammer des LG Hamburg der Ansicht, dass Forenbetreiber unter bestimmten Umständen alle Kommentare einer Vorabprüfung unterziehen müssen (Az. 324 O 794/07). Dieses Urteil ist aufgrund eines Berufungsantrages nicht rechtskräftig. Bis zur endgültigen Entscheidung besteht in einer für den Betrieb dieses Internet-Dienstes wichtigen Frage Rechtsunsicherheit. Wir hoffen, daß den Diensteanbietern in einer endgültigen Entscheidung ausschließlich zumutbare präventive Prüfungspflichten auferlegt werden.