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Mein Ehemann und ich betreiben eine Photovoltaikanlage. Wir verbrauchen den erwirtschafteten Strom selbst und speisen Überschüsse in das öffentliche Netz ein. Netzbetreiber war bis zum 31.12.2013 die Avacon AG Helmstedt.

Die Avacon AG hat bis heute keine ordnungsgemäße Abrechnung betreffend die Einspeisevergütung 2013 erstellt. Vielfache fernmündliche und schriftliche Anfragen haben nichts gebracht. Im Einzelnen:

Mit Schreiben der Avacon AG vom 10.12.2013 wurden wir aufgefordert, die Zählerstände am 30.12.2013 abzulesen und der Avacon AG mitzuteilen zwecks Erstellung der Abrechnung über die Einspeisevergütung. Dem sind wir fristgerecht nachgekommen.

Leider hatte es bereits mit der Abrechnung 2012 seitens der Avacon AG Probleme gegeben. Diese wurde nicht selbständig von der Avacon AG erstellt, sondern ich als Anlagenbetreiber musste diese durch mehrfache Telefonate mit dem Servicecenter einfordern. Letztlich wurde sie am 30. Mai 2013 (!) erstellt. Diese gemachte Erfahrung war für mich Anlass, am 18.12.2013 bei der Avacon AG telefonisch die fristgemäße Ablesung der Zählerstände 2013 zuzusichern und um Mitteilung zu bitten, ob denn diesmal alle Voraussetzungen zur Abrechnungserstellung vorlägen. Ich wollte einfach nur sicherstellen, dass alle Voraussetzungen zur Abrechnungserstellung am 31.12.2013 vorliegen würden, damit es keine Hindernisse oder Verzögerungen gibt. Mir wurde von der Mitarbeiterin des Call-Centers pauschal zugesichert, dass nach dem 31.12.2013 abgerechnet würde. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sie überhaupt einen Blick in meine Daten geworfen hat.

Anfang Januar 2014 kam sodann eine erneute Bitte der Avacon AG um Ablesung (gleicher Wortlaut wie im ersten Schreiben). Meine Nachfrage ergab, dass es sich bei dem Anschreiben um einen Postausgangs-Fehler handelte; von dem viele Kunden betroffen waren. Wir sollten es nicht beachten, denn wir hatten ja bereits abgelesen und mitgeteilt.

Da wir bis zum 11.02.2014 keine Abrechnung erhalten hatten, rief ich erneut bei der Avacon AG an. Die Mitarbeiterin Frau Marlow war sehr freundlich und bemüht, die Umstände zu prüfen. Sie fand jedoch keinen Grund, warum bisher nicht abgerechnet wurde und versprach, den Vorgang an die Abrechnungsabteilung weiterzugeben.

Am 17.02.2014 erhielten wir die Abrechnung für die Einspeisung von Strom. Diese war leider fehlerhaft, weil sie die Umsatzsteuer nicht auswies. Wir als Anlagenbetreiber sind jedoch umsatzsteuerpflichtig und haben dies der Avacon bereits am 24.01.2013 per Telefax mitgeteilt (gerichtet an die seinerzeit noch E.ON Avacon, zuständige Geschäftsstelle Abteilung TNK in 29410 Salzwedel). Also rief ich die Avacon AG am 25.02.2014 an und wies darauf hin mit der Bitte um Erstellung einer ordnungsgemäßen, die Umsatzsteuer ausweisenden Abrechnung. Ich wurde von der Mitarbeiterin des Call-Centers sodann gebeten, dies schriftlich unter Abgabe der Anlagen- und Steuernummer dem Einspeisekundenservice unter der Adresse einspeisekundenservice@avacon.de mitzuteilen. Dies habe ich noch am selben Tag veranlasst.

Weil am 11.03.2014 noch keine Abrechnung vorlag, rief ich erneut die Avacon AG Helmstedt an. Man sagte mir, die Vertragsabteilung in Salzgitter müsse die Daten ändern, damit die neue Abrechnung in Helmstedt erstellt werden kann. Die Daten wären zur Avacon Salzgitter weitergereicht worden und ich müsse abwarten.

Da sich bis zum 24.03.2013 nichts getan hatte, rief ich direkt bei der Avacon AG Salzgitter an. Die Mitarbeiterin in der Zentrale, Frau Otto stellte mich daraufhin wieder in die Servicehotline Helmstedt zurück, also rief ich erneut an und schilderte das Problem. Daraufhin versuchte Frau Otto, nacheinander 2 Sachbearbeiterinnen zu erreichen, jedoch nahm keine von ihnen den Anruf entgegen. Frau Otto bat mich, nach der Mittagspause gegen 12.30 Uhr erneut anzurufen, was ich tat. Jedoch erreichte ich auch dann weder die Mitarbeiterin Frau Carolin Kaune noch die weitere Sachbearbeiterin. Frau Otto bat mich, eine E-Mail an Frau Kaune zu senden mit der Bitte um Rückruf. Dies habe ich getan. Es ist bis heute 18.00 Uhr kein Rückruf erfolgt, so dass ich mich gezwungen sehe, den Vorgang an die Recla-Box abzugeben. Ich bin nicht gewillt, erneut zu schreiben oder anzurufen oder die Tage am Telefon zu verbringen, sehnsüchtig den Rückruf erwartend, der vielleicht nie erfolgen wird.

Ich möchte an dieser Stelle noch anmerken, dass auch die von uns erwirtschaftete Einspeisevergütung von der Avacon AG nicht einfach an uns ausgezahlt wurde. Auch hier waren Anrufe und letztlich ein Anschreiben an die Avacon AG erforderlich, damit der monatliche Abschlag an uns gezahlt wurde. Obwohl wir die erforerlichen Unterlagen bei Anlagenerrichtung vollständig ausgefüllt und alle Daten mitgeteilt hatten. Ein Erklärungsschreiben, wie sich die Höhe des Abschlages errechnet, erhielten wir nie (!), so dass ich mir die Berechnungsformel ansatzweise von einer Mitarbeiterin in einem der zahllosen Telefonate erklären ließ.

Ich bin von Natur aus ein höflicher, kooperativer Mensch, der auch Verständnis aufbringen kann. Aber mittlerweile bin ich es es endgültig leid, der Avacon AG hinterherzutelefonieren und zu schreiben. Im November 2012 ging unsere PV-Anlage an das Energieversorgernetz. Der Aufbau und die Formalitäten haben wunderbar geklappt, alles verlief reibungslos. Lediglich die Avacon AG kommt ihren Verpflichtungen nicht nach, insbesondere der ordnungsgemäßen Abrechnung.

Wir als Betreiber einer PV-Anlage haben mit der Avacon AG einen Kauf- und Dienstleistungsvertrag FRE geschlossen. Vertragspartner haben Rechte und Pflichten. In unseren Fall haben wir nur Pflichten und das Recht zu warten, bis wir schwarz werden. Das Vertrösten durch Call-Center-Mitarbeiter (nachdem man minutenlang in der Warteschleife gehangen hat und sich freut, eine menschliche Stimme zu hören) ist nicht mehr akzeptabel, insbesondere wenn es nicht zur Lösung des Problems führt.

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