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Ich beschwere mich über die Deutsche Bahn.

Im August 2013 habe ich ein Flugticket für 570,-- € gebucht, inklusive Zug zum Flug (Rail &Fly). Die Anreise zum Flughafen erfolgte mit der Deutschen Bahn (DB).

Der Zug hatte zweieinhalb Stunden Verspätung, was die DB auch schriftlich bestätigte. Die Gründe für die Verspätung waren:

- unser Zug musste ca. 45 Minuten auf einen anderen (verspäteten) Zug warten.
- nach Fortsetzung der Fahrt hatte unser Zug einen Triebwerkschaden.

Beide Gründe fallen nicht unter "Höhere Gewalt“. Ich hatte meinen Flug verpasst und musste kostenpflichtig umbuchen. Des Weiteren musste ich eine Nacht im Hotel verbringen. Der gesamte Schaden beläuft sich auf 530,-- €, meine Reise war also annähernd doppelt so teuer.

Die Bahn lehnt Schadenersatz ab, da ich nicht Kunde der Bahn bin, sondern die Fluglinie. Die Fluglinie lehnt ihrerseits ab, ihre Ansprüche gegenüber der Bahn an mich abzutreten.

Bahn und Fluglinie lassen den Kunden hier absichtlich auf einem Schaden sitzen, den der Kunde nicht verursacht hat. Mit dem zynischen Hinweis, dass ich meinen Zielort am Ende ja schließlich doch erreicht hätte (also völlig unabhängig davon, dass es zweieinhalb Stunden zu spät und mein Flieger lange weg war), sah die Deutsche Bahn ihre Dienstleistung als erbracht an. Mithin ist der Vorfall für die DB erledigt und ich bleibe auf einem Schaden von 530,-- € sitzen, den die Bahn verursacht hat.

Meine äußerst schlechten Erfahrungen im Zusammenhang mit dieser konkreten Reise mit der Deutschen Bahn umfassen darüber hinaus:

- abweisende und nicht aussagefähige Zugbegleiter, die in der Situation einer zweieinhalbstündigen Verspätung vielmehr sich selbst als Opfer/Geschädigten sehen und denen Fragen der Reisenden regelrecht lästig zu sein scheinen
- das vollständige Alleingelassenwerden in der Situation (keinerlei Informationen über alternative Transportmöglichkeiten, keinerlei Hilfe oder Rat hinsichtlich der Wiedergutmachung des Schadens, etc..)
- immens lange Bearbeitungszeiten der Forderung nach Schadenersatz/Kostenerstattung
- gebührenpflichtige Hotline
- Abwicklung des Beschwerdevorgangs ausschließlich auf dem Postweg – gleichzeitig aber von vornherein Ablehnung, die Kosten für Postversand zu übernehmen. Da man die originalen Belege mit senden muss, ist ja klar, dass der Versand nur als Einschreiben (= erneut höhere Kosten) erfolgen kann. Es sieht alles danach aus, dass Reklamationen oder Beschwerden möglichst im Keim erstickt bzw. von vornherein so schwer, wie möglich gemacht werden.





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