FlexStrom weigert sich nach Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten den vertraglich zugesagten Bonus von 100 € auszuzahlen.
Wie auch bei fast allen Beschwerden hier bezieht sich Flexstrom auf Ziffer 7.3 der AGB, dass der Vertrag nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde, es sei denn, die Kündigung wurde erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.
Obwohl die Mindestvertragslaufzeit eingehalten wurde, begründet Flexstrom die Nichtauszahlung mit dieser Regelung. Zum Glück hatte ich einen Mehrverbrauch von knapp 80 €, den ich sicherlich nicht bezahlen werde, und über 20 € werde ich mich nicht allzu sehr aufregen.
Aber es ist schon eine Genugtuung, dass ich inzwischen schon drei Bekannten davon überzeugen konnte, doch nicht zu Flexstrom zu wechseln.