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Mein Vertragsverhältnis, das mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit FlexStrom bestand (vom 01-11-2009 bis 31-10-2010), habe ich wegen Preiserhöhungen fristgerecht zum 31-10-2010 gekündigt.

Wie das Wort, Mindestvertragslaufzeit schon sagt, kann man erst zum Ablauf der angegebenen Zeit von zwölf Monaten kündigen. Dies habe ich getan! Wenn man erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate.

Nachdem ich von Flexstrom keine Abrechnung erhalten habe, habe ich mehrmals per E-Mail mit FlexStrom Kontakt aufgenommen, mit der Bitte eine Schlussrechnung zu erstellen und den Aktionsbonus von 140,00 EUR zurück zu erstatten.

Nach mehr als drei Monaten habe ich dann mit Erstelldatum 02.02.2011 eine Schlussrechnung von FlexStrom erhalten, auf dem der Bonus von 140,00 EUR fehlte.

Seit dieser Zeit korrespondiere ich regelmäßig mit Flexstrom und erhalte nichtssagende Antworten bzw. Flexstrom bittet um Erläuterung meiner Ansprüche, die ich schon mehrmals an FlexStrom mitgeteilt habe. Rechtlich steht mir der Aktionsbonus zu! Das Vertragsverhältnis hat ein ganzes Jahr bestanden.

Ich weiß, dass bei nachfolgenden Kundennummern 900001027829 und 900001150862 der Aktionsbonus nach Beschwerde gezahlt worden ist.

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe, werde ich diese jetzt gebrauchen und die Sache einem Anwalt in die Hand geben.





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