Auf jeder Rechnung muss der Mobilfunkanbieter den Vertragsbeginn dem Kunden schriftlich mitteilen. Das ist bei mir der 04.08.2020.
Demnach steht mir nach § 56 Absatz 3 TKG-neu ein gesetzliches Kündigungsrecht nach 24 Monaten zum 03.08.2022 zu.
Das muss ungeachtet etwaiger Tarifänderungen eingeräumt werden, denn für diesen Vertrag gilt die maximale Festlaufzeit von 24 Monaten.
Dennoch weigert sich Drillisch, der Kündigung zum 03.08.2022 zuzustimmen, sondern bestätigte nur die Kündigung zum 31.12.2022.