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Ich habe ein altes Guthaben von ca. 600,00 Euro bei Ambiente. 2017 hat Ambiente von einer Bestellung mit Vorauskasse eine Rückerstattung trotz Rücknahme der Ware verweigert, da ich die Sendung, die ebenfalls verspätet und mit uneindeutigen Lieferbenachrichtigungen per E-Mail gesandt wurde, wenige Tage zu spät zurückgeschickt habe.

Aktuell habe ich am 12.10.2020 ein Bett bestellt, das in 2 Wochen geliefert werden sollte, also spätestens zum 26.10.2020. Ich habe den Restbetrag per Vorkasse überwiesen und mit Ambiente per E-Mail und telefonisch besprochen, dass hierfür mein Guthaben verwandt werden soll.

An erster Stelle habe ich von Ambiente Direct, nachdem telefonisch alles geklärt war, per E-Mail die Info erhalten, dass mein Guthaben nicht gefunden werden kann und die Bestellung daher nicht abgeschlossen werden kann. In meinem Online Kundenkonto stand zu dem Zeitpunkt bereits etwas anderes, nämlich, dass die Bestellung frühestens ab dem 4.12.2020 geliefert wird. Bis heute und trotz wiederholter Anfragen nennt mir Ambiente keinen Liefertermin und verweigert mir die Rückerstattung meines Guthabens.

Per E-Mail teilt der Kundenservice mir mit, dass ich das Guthaben nur gegen Ware ausgetauscht bekomme, was nach dem Verstädnis von Ambiente bedeutet, dass ich jeden Lieferverzug mitmachen muss und Ambiente sich das Recht herausnimmt, mir gar keine Lieferzeiten mitzuteilen. Aus 2 Wochen wird auf keinen Fall vor 8 Wochen.

Das widerspricht geltendem Recht für den Online Handel, ich habe bereits wiederholt schriftlich angemahnt, fristgerecht zu liefern und mir einen verbindlichen Liefertermin zu nennen. Ich werde jetzt ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ich habe gerade gesehen, dass es die Möglichkeit einer Unterschriftenaktion gibt. Ich werde das in Erwägung ziehen, da aus meiner Erfahrung Ambiente systematisch falsche Liefertermine angibt und auf Nachfrage erklärt, dass die Termine unverbindlich sind und hierunter nicht die Lieferung an den Käufer, sondern die durschnittliche Lieferung des Produzenten an Ambiente zu verstehen ist. Das widerspricht meines Wissens geltendem Recht und lockt Kunden in eine Falle.





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