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Die Beschreibung der Unterkunft mit der URL-Adresse ( https://www.booking.com/hotel/it/da-ivana-e-valter.de.html?label=gen173nr-1FCAEoggI46AdIM1gEaDuIAQGYAQe4AQbIAQzYAQHoAQH4AQuIAgGoAgO4Ase1pe4FwAIB;sid=64c044ee4cde8c43232fc714b429273b#map_closed)

enthält eine falsche Adresse (Località San Giuseppe 2 Casa del Ponte, 12065 Monforte).

Der Link Tolle Lage-auf der Karte anzeigen verweist auf eine idyllischer Lage an einer Nebenstraße (Bild: Karte San Guiseppe 2 Sat. jpg).

Die Lage der Unterkunft mit Google maps zeigt (Bild: Karte San Guiseppe 4 Sat). Das Gebäude links die Autowerkstatt (Gewerbebetrieb) und rechts am Rand die Unterkunft DA IVANA DE VALTER.

An der Unterkunft angekommen am 03.10.2019 stellte ich fest, dass diese Unterkunft direkt an der SP57 liegt, siehe Foto (20191003_110515). Links im Gebäudekomplex ein Gewerbebetrieb (Autowerkstatt) in der Mitte die Unterkunft und rechts ein Gebäude in der Renovierung. Hier sehe ich den Tatbestand der Täuschung erfüllt.

Dieses habe ich der Vermieterin fernmündlich mitgeteilt und die Unterkunft aufgrund der fehlerhaften Beschreibung storniert. Ein Verbleib war unzumutbar und zusätzlich musste ich mich um eine neue Unterkunft bemühen. Bei korrekter Anzeige und Beschreibung der Lage hätte ich niemals diese Unterkunft gebucht, da ich vorher bereits 3 Tage an der SP57 gewohnt habe. Dieses wurde aber in der Beschreibung erwähnt!

Am nächsten Tag erhielt ich von Booking.com die Mitteilung, dass die Unterkunft storniert wurde. In der Annahme, dass damit auch die Rücküberweisung des Betrages erfolgt, war dieser ärgerliche Fall für mich erledigt. Leider ist bis heute keine Rücküberweisung erfolgt, da es sich um eine kostenfrei stornierbare Buchung handelte. Eine Anfrage meinerseits beim Vermieter wurde nicht beantwortet. Booking.com sieht sich als Portal und lehnt jegliche Haftung ab. Da die Belastung der verwendeten Mastercard durch booking.com erfolgte, kann auch die Rücküberweisung nur durch booking.com erfolgen.

Ich sehe hier den Tatbestand der Täuschung erfüllt. Da ich mich über Lage und Zustand der Wohnung vor Ort überzeugt habe, ein Verbleib unzumutbar war, kann hier die Regelung der nicht kostenfreien Stornierung keine Anwendung finden.





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