Am 29.01.2018 wurde mir von booking.com das Angebot eines Upgrade unterbreitet, welches mir nicht aufzeigte, das bei Buchung eines Appartements grundsätzlich das Frühstück als extra Leistung zu buchen wäre.
Die Einsparung 21,00 Euro stehen jetzt eine Verteuerung durch Extraleistung Frühstück von 140,00 Euro (10,00 Euro p. P.&Nacht) gegenüber.
Dies kann so nicht hingenommen werden und ich bitte um Ausgleich der Differenz von 119,00 Euro.