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Wir hatten seit 27.03.2018 eine Abstellgenehmigung.
Am 27.03.2018 kam ein Paket, welches ordnungsgemäß am ausgemachten Ort abgestellt wurde.
Dies funktionierte jedoch ab der darauffolgenden Woche nicht mehr. Wir bekamen E-Mails, dass die Sendungen von der Postfiliale abzuholen sind. Auf mehrmaliger telefonischer Nachfrage wurde uns erklärt, dass zu dieser Zeit eine Aushilfe für die Zustellungen in unserem Haus zuständig war und ihr/ihm ein Fehler unterlaufen sei. Bis die Pakete ordnungsgemäß abgestellt wurden, benötigte es noch weitere Anrufe aufgrund nicht zugestellter Pakete.
Nun gibt es das Problem, dass 2 Pakete nie bei uns angekommen sind, obwohl diese als zugestellt vermerkt sind. Die Pakete sollen genau in jenem Zeitraum zugestellt worden sein, wo dem/der Zusteller/in Fehler unterlaufen sind und die Zustellung nicht funktionierte. Ich habe weder eine Benachrichtigung erhalten, dass etwas zugestellt wurde, noch konnte mir auf telefonische Nachfrage bekannt gegeben werden, wo diese abgestellt wurden. Dies wurde laut Auskunft vom Kundenservice vom Zusteller/von der Zustellerin nicht vermerkt.
Auch unseren Nachbarn, welche zu dieser Zeit mit Renovierungsarbeiten beschäftigt waren und deshalb auch immer wieder im Stiegenhaus anwesend waren, haben in diesem Zeitraum kein abgestelltes Paket vor unserer Wohnungstüre gesehen.
Durch den Absender wurde ein Nachverfolgungsauftrag gestellt. Dabei kam heraus, dass der/die Zusteller/in angibt, dass die Pakete abgestellt wurden. Wobei selbst die Dame der Auskunft meinte, dass es für sie nicht so abwegig sei, dass sich die Zustellerin eventuell bei der Wohnungstüre geirrt hätte bzw. diese falsch abgestellt hat.
Da das Paket für den Absender als zugestellt gilt, verlangt dieser nun natürlich die Bezahlung der „zugestellten Ware“.
Weil die Pakete aber genau zu jener Zeit, in der die Zustellung absolut nicht funktionierte, die einzigen sein sollen, die angeblich doch zugestellt wurden, weiters ich keine Benachrichtigung über die Zustellung bekommen habe und absolut
nicht nachvollziehbar ist, wo das Paket abgestellt wurde, würde ich Sie bitten, dies nochmals zu prüfen.
Denn ich bin nicht bereit, die angeblich „zugestellte Ware“ zu bezahlen, obwohl die Zustellung absolut nicht funktionierte.

Weiteres wurde ein paar Wochen später, trotz Widerruf der Abstellgenehmigung, ein Paket als zugestellt vermerkt, welches wieder verschwunden war. Laut Post vor meiner Wohnungstüre abgelegt. Nach ausführlichen Recherchen im Haus kam ein Nachbar zu mir, bei welchem das Paket abgelegt wurde. Vor einer völlig anderen Wohnungstüre in einem anderen Stock. Die beiden anderen Pakete sind bis heute verschwunden.

Auf eine Antwort meines Anliegens, welches ich vor über 2 Monaten schriftlich beim Kundenservice der Post einbrachte, warte ich bis heute vergebens.





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