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Der bis zum 31.12.2017 laufende Vertrag wurde fristgerecht gekündigt, Bestätigung vom 13.10.2017 liegt vor.

BEV hat bisher trotz eindeutiger Rechtslage (EnWG §40) keine Abschlußrechnung vorgelegt und auch keine Rückzahlung geleistet, mehrfache Telefonate mit der Hotline verliefen ergebnislos.





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