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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10.04.2017 habe ich einen Flug für meinen Sohn (13 Jahre) von Barcelona nach Köln gebucht mit Sitzplatresevierung und Zubuchung von Gepäck. Bei der Buchung konnte ich meinen Sohn ohne weitere Angaben einbuchen. Das Geburtsdatum wurde keinem Plausibilitätscheck unterzogen (muss man nicht angeben). Jetzt wollte ich vorsorglich einen Online-Checkin durchführen, da mein Sohn zwar von Freunden in Barcelona zum Flughafen gebracht wird, aber dass zumindest der Checkin erledigt ist. Leider musste ich festgestellen, dass man einen 13 Jährigen gar nicht online einchecken kann. Nach einem Online-Chat mit Ryanair sowie nochmaliger Rücksprache mit der Hotline verweist man mich immer wieder auf die AGBs, dass unter 16jährige nicht alleine fliegen dürfen. Stornieren kann ich den Flug natürlich unter den Umständen auch nicht.

Fazit: ich habe einen neuen Flug für meinen Sohn über Lufthansa gebucht, dort wird schon beim Buchen angemerkt, dass ein Kind ab 12 Jahre als Erwachsener gilt und er alleine reisen darf. Und dieser Flug ist jetzt auch noch deutlich billiger als mit Ryanair.

Meine Erwartung ist, dass mir Ryanair das Geld für meinen gebuchten Flug komplett zurückerstattet. Es darf nicht sein, dass bei der Buchung der Passagier ohne Plausibilitätscheck des Geburtsdatums gebucht werden kann, wenn es Restriktionen bei der Beförderung gibt. Eine Einzelbuchung für eine Person darf gar nicht möglich sein, wenn die Person unter 16 Jahre ist, daher muss eine Prüfung des Geburtsdatums Voraussetzung für eine Buchung od. mindestens muss es eine Warnmeldung geben.

Man stelle sich vor, dass die Minderjährigen im Ausland am Checkin Schalter stehen und nicht mitgenommen werden. Was ein furchtbarer Gedanke. Aber so wäre es bei uns in diesem Falle gewesen.

Danke Ihnen und ganz herzliche Grüße.

Iris Metzroth





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