IRREFÜHRUNG DER VERBRAUCHER: SO VERDIENT RYANAIR ZUSÄTZLICHES GELD!
Irgendwo in den AGBs (für den Verbraucher sehr schlecht zu finden) steht, dass Kinder unter 16 nicht unbegleitet fliegen dürfen. Wer trotzdem eine Reise bucht, bekommt keine Information darüber, dass das Kind zu jung ist, d. h. Ryanair kassiert das Geld. Auch wenn man eine Reiserücktrittsversicherung PLUS abgeschlossen hat, kann man den Flug nicht stornieren und erhält keine Rückerstattung!