Durch Österreichische Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 83 Views | 28.07.2021 | 12:50 Uhr
geschrieben von Hagen Taferner

Österreichische Post Aktiengesellschaft (Wien)

Ignoranz und Berufen auf Dokumentation die nicht stimmt

Bestell-/Kundennummer: 534509936082

Nachforschungen zu Paket eingestellt wegen Dokumentierter korrekter, jedoch zugegebener falscher Abstellung; Paket (ca. 50x50x80 cm und 13kg) ist nicht vorhanden.

Seit nunmehr einem Monat versuche ich mit der Post AG die Aufklärung und den Schadensersatz zu regulieren.

SCHLAGWORTE

Leider ohne Erfolg, da alle Mitarbeiter sich auf die Dokumentation des Zustellers berufen.

In dieser Dokumentation wurde vom Zusteller niedergeschrieben "Abstellung gem. Vereinbarung". Auf Nachfrage und persönlichem Gespräch mit dem Zusteller hat dieser mir und meiner Gattin gegenüber bestätigt, dass er das Paket (ca. 50x50x80 cm und 13kg schwer) vor dem Gartentor und nicht wie Erlaubt und Vereinbart - neben der Haustüre - abgestellt hat. Am Zustelltermin (05.06.2021) waren wir sogar zu Hause.

Versender ist ein deutsches Unternehmen, welches DHL beauftragte. DHL hat dies an die Post zur Zustellung übergeben.

Der Nachforschungsauftrag bei DHL ergab, dass diese für die Kostenerstattung nicht aufkommt, da ja die Post/Zusteller "Abstellung gem. Vereinbarung" dokumentiert hat. Die Post fühlt sich auch nicht verantwortlich, da ja "Abstellung gem. Vereinbarung" dokumentiert wurde.

Leider ist diese Dokumentation wie vom Zusteller mündlich bestätigt wurde nicht richtig und ich habe immer noch den Schaden von Rund EUR 160,-

Dies ist mein letzter Versuch eine Lösung mit der Post zu erzielen bevor ich rechtliche Schritte einleiten werde.

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Meine Forderung an Österreichische Post Aktiengesellschaft: EUR 158,67 sind die Kosten der Ware inkl. Versand (DHL).


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


04.08.2021 | 13:55
von Hagen Taferner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen hat sich bisher nicht gemeldet.
Die Rückmeldung der ReclaBox war bisher, dass die POST AG der ReclaBox eine Weiterleitung der Beanstandung untersagt hat.

Somit war die gesamte Mühe umsonst.


18.08.2021 | 16:01
von Hagen Taferner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Seiten Post AG.

Kunden sind nur so lange interessant, solange bezahlt wird.

Meine Freie Meinung ist es, dass auf alle Sendungen unfrei mit dem Vermerk „POST AG zahlt Porto“ aufgegeben werden… oder wenn man 100% Sicher sein will dann über einen anderen Dienstleister.

Denn es ist ja der Post AG egal ob der Empfänger seine Sendung erhält oder nicht…


08.09.2021 | 17:31
von Hagen Taferner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion von Seiten Post AG.

Kundenbeschwerden interessiert niemanden bei der Post.

Am besten einen anderen Anbieter und Dienstleister nehmen.




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