gelöste Beschwerde | 433 Views | 29.07.2010 | 12:46
von ReclaBoxler-1946934

Bonus Strom GmbH (Fahrdorf)

Unberechtigte Abbuchung für das nicht bestellte Strompaket


Ich habe bereits im März dieses Jahres ein Problem mit der Firma Bonus Strom berichtet. Jetzt kommt ein weiteres Problem. Da auf die Email-Nachrichten nie reagiert wird, schreibe ich hier wieder.

SCHLAGWORTE

Es geht um folgendes. Meinen seit zwei Jahren bestehenden Vertrag habe ich bei der Bonus Strom per Einschreiben mit Rückschein zum 31. 08. 2010 endlich gekündigt. Nach ein Paar Wochen ist auch eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung bei mir eingegangen. Soweit so gut.<(p>

Jetzt bekomme ich aber einen weiteren Brief von der Firma, aus welchem folgt, dass der nächste Paketpreis für das nächste Bezugsjahr demnächst fällig ist und dass von meinem Konto in den nächsten Tagen ein Betrag in der Höhe von fast EUR 600 abgebucht wird.

ICH HABE BEI IHNEN ABER KEIN WEITERES STROMPAKET MEHR BESTELLT!

Deswegen bitte ich Sie hier, Bonus Strom, keine Abbuchungen von meinem Konto mehr vorzunehmen! Mit meiner Kündigung bei Ihnen wurde Ihnen auch das Recht für weitere Lastschriften entzogen!

Sollte die o. g. Abbuchung dennoch erfolgen, wird das Geld selbstverständlich sofort zurück gebucht und ggf. eine Strafanzeige gestellt.

Mit freundlichen Grüßen


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Meine Forderung: Keine Abbuchungen mehr von meinem Konto vornehmen! - Bonusnummer 119268


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.07.2010 | 08:54
Firmen-Antwort von: Bonus Strom GmbH
Abteilung: Kundenservice / Rechnungsteam

Sehr geehrte Frau Schulz,

wir nehmen Bezug auf Ihr Anliegen und teilen Ihnen hierzu mit, dass keine weiteren Abbuchungen für ein Paket erfolgen werden. Hierbei handelt es sich um ein unverbindliches Angebot.

Selbstverständlich bleibt die Kündigung zum 31. 08. 2010 bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechnungsteam/Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (1)



24.08.2010 | 18:50
von ReclaBoxler-1946934 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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