voxenergie GmbH (Berlin)
Ungerechtfertigte Forderung des Anwaltes ohne jeglichen Nachweis
Bestell-/Kundennummer: 8980849857
Nachdem voxenergie mit Schreiben vom 04.10.2019 den o. e. Mobilfunkvertrag unter Einbeziehung von Reclabox (Beschwerde ID 199231) mit Wirkung zum 31.03.2020 als beendet erklärt hat, platzte am 04.06.2020 die Bombe. Der von voxenergie GmbH beauftrage Anwalt ADVOVOX [...] richtete an mich (stellvertretend für meinen Vollmachtgeber) eine offene Forderung in Höhe von 206,28 EUR, die aus angeblich nicht beglichenen Rechnungen aus dem o. g. Mobilfunkvertrag resultieren incl. pauschaliertem Schadenersatz, Anwaltsgebühren, Zinsen, etc. Es folgte ein reger Schriftwechsel mit ADVOVOX, aus dem schnell ersichtlich war, dass sämtliche vorgelegten Beweismittel nicht oder nur unzureichend gesichtet wurden bzw. nicht zur lückenlosen Aufklärung des Sachverhaltes herangezogen wurden.
Es wurden zahlreiche Fristverlängerungen beantragt, bereits mehrfach vorgelegte Beweise über die fristgerecht geleisteten Zahlungen erneut angefordert, um Zeit zu schinden.
Dann endlich: mit Schreiben vom 19.08.2020 wurde eingeräumt, dass die strittige Zahlung nach immerhin elf Monaten von voxenergie GmbH zugeordnet werden konnte. Trotzdem wurde mein Vollmachtgeber aufgefordert, einem Vergleich zur außergerichtlichen Einigung zuzustimmen und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 113,62 EUR (dieser Betrag stellt den pauschalierten Schadenersatz dar) zu zahlen.
Erneut bezog ich in Namen meines Vollmachtgebers auf diese in meinen Augen ungerechtfertigte Forderung Stellung und bat um Erklärung, wie sich der Forderungsbetrag zusammensetzt. Wie kam es zu einem Verzug seitens des Vertragsnehmers, wenn alle im Vertragszeitraum entstandenen Verpflichtungen fristgerecht gezahlt wurden, voxenergie GmbH aber ihrerseits nicht in der Lage war, diese Zahlungen zeitnah zuzuordnen?
Diese Frage wurde bis heute nicht beantwortet. Jedoch wurde mein Vollmachtgeber erneut von ADVOVOX mit Schreiben vom 25.09.2020 aufgefordert, jetzt einem Vergleichsangebot in Höhe von 42,55 EUR zuzustimmen, das sich aus einer angeblichen Rechnung vom 18.02.2020 in Höhe von 7,45 EUR nebst anteiliger Anwaltsgebühren zusammensetzen soll. Dieser Betrag soll bis zum 09.10.2020 auf das Konto von ADVOVOX beglichen werden. In dem zuvor erstellten Vergleichsangebot wurden diese Positionen nicht beziffert.
Warum soll mein Vollmachtgeber als Vertragsnehmer für etwas in die Pflicht genommen werden, was nicht in seiner Verantwortung liegt?
Auch sind mir inzwischen nicht unerhebliche Kosten im Zusammenhang mit dem beglaubigten Einzelzahlungsnachweis der Bank sowie Portokosten in Höhe von insgesamt 38,05 EUR entstanden.
Es konnte mir bis zum heutigen Tag, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht nachgewiesen werden, woraus sich der angeblich noch offene Rechnungsbetrag in Höhe von 7,45 EUR ergeben soll.
14.10.2020 | 12:52
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Hötzel,
wir legen sehr viel Wert auf Kundenzufriedenheit und haben Ihre Beschwerde mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.
Dennoch müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Angelegenheit aufgrund der offenen Posten zwischenzeitlich an unseren Rechtsbeistand, die
ADVOVOX Rechtsanwalts GmbH Sven Krüger
Zimmerstr. 78
10117 Berlin
abgegeben wurde.
Richten Sie bitte jeglichen Schriftverkehr ausschließlich an diese, da die abschließende Sachbearbeitung dort übernommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie - Team
Sparen Sie sich Ihre pauschalen Textbausteine, dass Sie Wert auf Kundenzufriedenheit legen. Es ist unglaubwürdig! Bringen SIE diese Angelegenheit ein für alle Mal zum Abschluss!
Hochachtungsvoll
Karin Hötzel