Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 543 Views | 24.04.2017 | 18:55 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7464978

Stromio GmbH

Keine schriftliche Ankündigung der drastischen Preiserhöhung

Am 01.04.2017 erhielt ich eine E-Mail, in der ich aufgefordert wurde, meinen Stromzähler zwischen dem 08.04. und 14.04. abzulesen. Dies erledigte ich auch über das Kundenportal, in das ich mich vorher nie eingeloggt hatte.

SCHLAGWORTE

Erst dort ist mir aufgefallen, dass am 13.02.2017 eine „Aktuelle Energiemarktentwicklungen und Preisinformation“ eingegangen ist. Hierüber wurde ich jedoch nie informiert.
Zufällig habe ich dieses Dokument gesehen und gelesen.
Erst auf der zweiten Seite steht in einem langen Fließtext die Information, dass die Preise im zweiten Jahr stark erhöht werden.
Wie eine Recherche im Internet ergeben hat, geht es aktuell vielen anderen Kunden genauso.
Leider konnte ich auch nicht von meinem Recht Gebrauch machen, den Liefervertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen, da ich nicht rechtmäßig in einer transparenten E-Mail oder schriftlich per Post darüber informiert wurde, dass der Preis derart stark angehoben wird.

Da ich weder eine E-Mail noch einen Brief über eine derartige Preiserhöhung erhalten habe und diese nur versteckt im Kundenportal auffindbar ist, möchte ich hiermit nachträglich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Außerdem werde ich nun meine Möglichkeiten überprüfen und eventuell meinen Rechtschutz bzw. eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen.

Ich bin gespannt, ob ich noch nachträglich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Gebrauch des Sonderkündigungsrechts


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.04.2017 | 11:13
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären, bitten wir Sie uns Ihre Vertrags- oder Bestellnummer mitzuteilen. Sobald uns diese vorliegen werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


26.04.2017 | 16:25
von ReclaBoxler-7464978 | Regelverstoß melden
Bisher kam nur eine Bestätigung, dass meine Kündigung zeitnah vorgenommen wird ohne eine Bekanntgabe eines Beendigungszeitpunktes. Nach Meinung meines Rechtsanwaltes ist das Vorgehen insgesamt rechtwidrig. Einfach mal nach OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2016 – Az.: I-20 U 37/16 bzw. § 41 Abs. 3 Satz 1 EnWG suchen. Sollte meiner Forderung nicht entsprochen werden und der Übergang zum neuen Stromanbieter verwehrt werden, behalte ich mir die Forderung nach Schadensersatz vor. Insbesondere für den Fall, dass ich zeitweise durch den Grundversorger versorgt werden muss!

28.04.2017 | 13:17
von ReclaBoxler-7464978 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher warte ich auf die Bestätigung des Kündigungstermines. Weiterhin werde ich hingehalten.


05.05.2017 | 15:14
von ReclaBoxler-7464978 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bisher eine Kündigungsbestätigung zum 11.04.2018 bekommen, der ich widersprochen habe. Die Mitteilung über die Preiserhöhung war intransparent.
Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.


24.05.2017 | 17:40
von ReclaBoxler-7464978 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In der Zwischenzeit habe ich eine Kündigungsbestätigung zum 30.05. erhalten, nachdem ich einen Fall bei der Schlichtungsstelle-Energie eröffnet habe. Ich kann jedem nur zu diesem Schritt raten! Ich warte aber immer noch auf eine korrekte Schlussrechnung.


16.06.2017 | 08:53
von ReclaBoxler-7464978 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich eine Beschwerde über die Schlichtungsstelle Energie eingereicht hatte, war die Beschwerde innerhalb weniger Tage gelöst. Ich kann nur jedem Betroffenen raten, dies ebenfalls zu tun.
Auch die Schlussrechnung war korrekt.




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