Wunderwerk AG (Düsseldorf)
Vertragswidrige Abschlags- bzw. Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnr. 60141561883 / Kd.Nr. WS121264958
Am 22.10.2021 erhielt ich von Wunderwerk per E-Mail die Information, dass sich die Abschlagszahlung zu meinem Stromliefervertrag ab 1.11. von 51,- auf 89,- erhöht.
Auf Rückfrage, wie sich diese Erhöhung um 66 % erklärt, erhielt ich am 28.10.2021 die Information, dass sich der Arbeitspreis ab dem 27.11.21 von 20,75 auf 50,00 Cent/kWh erhöht.
Einen Tag später wurde mir dann ein 30%-Nachlass auf die Preiserhöhung angeboten.
Da der geschlossenen Vertrag (Februar 2021, Lieferbeginn 20.02.2021) eine 12-monatige Preisgarantie enthält, habe ich der angekündigten Preiserhöhung per E-Mail widersprochen, mir die Rückgabe erhöhter Lastschriften vorbehalten und Wunderwerk aufgefordert,
1. die Belieferung mindestens bis zum Ende der Preisgarantie (Februar 2022) vertragsgemäß zu den vereinbarten Konditionen fortzusetzen und keine Erhöhung der Abschlagszahlung vorzunehmen.
2. die für 60 Tage nach Lieferbeginn vereinbarte Auszahlung des Sofortbonus umgehend zu veranlassen, da ich bisher keinen entsprechenden Zahlungseingang registrieren konnte.
Am 5.11.2021 wurde mir als nächster Schritt die Kündigung mit einer interessanten Formulierung nahegelegt, da bis dato keine Zustimmung zur angekündigten Änderung von mir bei Wunderwerk einegangen sei, aber ohne diese Anpassungen meine Lieferstelle zukünftig nicht mehr mit Strom beliefert werden könne. Wunderwerk bestätigte die Kündigung des Energieliefervertrags frühestmöglich zum 16.11.2021.
Mit einem Satz: Wunderwerk will mich offensichtlich loswerden bzw. eine vertragswidrige Preiserhöhung durchsetzen und sich auch die vereinbarte Zahlung des "Sofortbonus" 'ersparen'
Beschwerde ist gelöst