immergrün-Energie GmbH (Köln)
Nichterfüllungsschaden nach Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: G2190905214 2190905215
Ich habe rechtzeitig meinen Gas- und Strom-Vertrag im März bei immergrün gekündigt über das Sonderkündigungsrecht, da ich zum Ende Mai aus meiner Wohnung ausgezogen bin.
Immergrün hat das auch akzeptiert und mir nicht mitgeteilt, dass ich einen Nichterfüllungsschaden auf mich zukommt. Erst nachdem ich die Rechnung erhalten habe, wurde ich darauf aufmerksam. Da ich vom Sonderkündigungsrecht ausgegangen bin, habe ich nicht mit weiteren Kosten gerechnet.
Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Schäden abzuwenden oder zu mindern sind. Dieser Pflicht ist immergrün nicht nachgekommen. Immergrün hätte sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben sie nicht getan. Daher sind sie nicht ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen.
Auf Anfragen meinerseits wird nicht eingegangen, ich bekomme nur immer wieder den gleichen Text zugeschickt, dass meine Rechnungen geprüft wurden und alles in Ordnung sei. Immerhin sind das Zahlungen von knapp 400,-- €.
Ich möchte, dass meine Abschlussrechnungen korrigiert werden und der Nichterfüllungsschaden raus genommen wird.
02.09.2020 | 16:27
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter ReclaBoxler,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst