Bundesagentur für Arbeit (Nürnberg)
Überraschungsentscheidung der Bundesagentur
Widersprüchliches Verwaltungshandeln
Nach einer gescheiterten stufenweisen Wiedereingliederung beantragte ich am 18.10.2018 erneut Alg. 1 nach § 145 SGB III. Bewilligt wurde Alg. 1 bis zum 30.07.2019.
Mit Ablauf des 30.04.2019 hat die Bundesagentur den Bewilligungsbescheid aufgehoben. Der Bundesagentur ist die weiter bestehende Arbeitsunfähigkeit bekannt.
Vorangegangen war ein Gespräch in der Schwerbehindertenbetreuung der Bundesagentur. Daraus konnte ich die Bereitschaft schließen, eine Wiedereingliederung zu unterstützen. Nach längerer Arbeitsunfähigkeit ist eine solche Unterstützung unverzichtbar.
Eine Begutachtung durch ein von der Agentur beauftragtes Sozialmedizinisches Institut ergab für mich eine ähnliche, allerdings nur mündliche Aussage: die Empfehlung einer Wiedereingliederung.
Widerspruch gegen die Entscheidung ist eingelegt. Bisher weigert sich die Bundesagentur allerdings, mir die Grundlagen ihrer Entscheidung offenzulegen, insbesondere das vollständige Ergebnis der Begutachtung.