Segmüller (Friedberg)
Schadenersatz-Forderung nach storniertem Kaufvertrag!
Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 85 0 647860, 1109/19
Kauf einer Polstergarnitur, der aufgrund der Größe am nächsten Tag von mir storniert wurde. Segmüller fordert nun 25% Schadenersatz = 502,29 Euro
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Segmüller in Weiterstadt mit meinem Mann eine Polstergarnitur verbindlich, ohne Anzahlung bestellt mit der mündlichen Rückversicherung des Verkäufers, dass wir innerhalb von 10 Tagen vom Kaufvertrag zurücktreten könnten, sollten die Maße der Polstergarnitur im Nachhinein nicht passen. Der Verkäufer weist diese Aussage jedoch zurück mit der Begründung, dass er auch auf die Stornokosten verwiesen habe. Dies wäre für uns jedoch definitiv ein Argument gewesen, kein Risiko einzugehen und folglich vom Kauf der Polstergarnitur abzusehen, schließlich hatten wir die Maße nur geschätzt.
Am gleichen Abend zu Hause nach dem Messen stellte sich für uns heraus, dass die Maße der neuen Polstergarnitur viel zu groß für unser Wohnzimmer sind, so dass ich umgehend am nächsten Tag per E-Mail den Kaufvertrag widerrufen/storniert habe.
Etwa eine Woche später kam per Brief die Ankündigung mir 25% des Kaufpreises als Schadensersatz in Rechnung zu stellen oder aber die Möglichkeit, einen neuen Kauf abzuschließen, um diesen Schadensbetrag anrechnen zu lassen. Auch telefonisch konnte ich den Vorfall nicht klären. Unser Einwand, dass der Kaufvertrag nur durch die mündliche Rückversicherung des Verkäufers zustande kam, da wir uns von Anfang an unsicher waren, wegen den Maßen, uns aber auch die 30% Preisminderung nicht entgehen lassen wollten am letzten Tag, wurde nicht berücksichtigt.
Also sind wir dann zu Segmüller in Weiterstadt gefahren, um uns eine neue Polstergarnitur zu bestellen. Der Finanzierungsvertrag über meinen Mann wurde jedoch abgelehnt von der Finanzierungsbank (Grund unbekannt). Wir hatten Kontakt mit der Bank aufgenommen, da eine vorherige Finanzierung bei der selbigen Bank kein Problem war, diese versicherte uns jedoch, dass dies weiterhin möglich sei. Gemäß Segmüller wurde diese aber abgelehnt.
Wochen später hatten wir eine gerichtliche Hauptforderung mit Verfahrenskosten, einschließlich Zinsen und Nebenforderungen. Wir werden nun Widerspruch einlegen.
Selbst einen Tag nach Kaufvertragsunterzeichnung konnte ich nicht widerrufen, finde ich leider sehr kundenunfreundlich, zumal ein sehr großes Missverständnis mit dem Verkäufer vorliegt und wir bereits bei Segmüller waren, um eine neue Polstergarnitur zu bestellen, diese aber abgelehnt wurde, aus welchen Gründen auch immer!
Als gute Kunden fühlen wir uns nun sehr unwohl und sind sichtlich sehr enttäuscht vom Möbelhaus Segmüller. Welcher Schaden kann entstanden sein innerhalb von 1 Tag!
Mit freundlichen Grüßen
03.09.2019 | 13:36
Abteilung: Kundendienst
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihr Anliegen wurde an die zuständige Abteilung und die Geschäftsführung weitergeleitet. Wir werden diesbezüglich auf Sie zukommen. Für die weitere Kommunikation und Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unsere Service Adresse: online-kundendienstsegmueller.de.
Mit freundlichen Grüßen,
SEGMÜLLER-Kundendienst
Mi
Mit freundlichen Grüßen
Senay Cenan
erfolgt.