ista Deutschland GmbH (Essen)
Terminfestlegung entgegen Absprache
Ich verrichte derzeit Urlaubsdienste in einer Wohnung in Plittersdorf. Für Mittwochvormittag war eine Ablesung des Wasserzählers angekündigt. Ich rief den Ableser an und teilte ihm mit, dass der Termin nicht wahrgenommen werden könne.
Auf seinen Hinweis, dann werde für die Folgewoche ein neuer Termin festgelegt, machte ich ihm deutlich, dass die Eigentümerin auch diesen sehr wahrscheinlich nicht wahrnehmen könne. Er möge doch bitte ihre Rückkunft abwarten und mit ihr einen neuen Termin ausmachen.
Heute finde ich eine neue Karte vor mit einem Termin für nächsten Donnerstag - wieder vormittags. Eine kurze Rücksprache mit der Wohnungseigentümerin ergab, dass sie zwar an dem Tag aus dem Urlaub zurückkehrt, jedoch zur fraglichen Uhrzeit keinesfalls schon vor Ort sein kann - also genau, wie mitgeteilt!
Ich finde das ebenso unverständlich wie unverschämt. Wenn man mitten im Sommer kurzfristig solche Termine festlegt, sollte man damit rechnen, dass ein Mieter/Eigentümer auch mal 2 Wochen verreist ist.
Keine 20 € verdient, wenn er jetzt noch Benzin, Arbeitszeit sowie Zeit am Telefon mit einrechnet, anstatt dies zu verdrängen, bringt er noch Geld mit.