3166 Views | 11.03.2015 | 14:05 Uhr
geschrieben von Alexander Sladek

XXXL Einrichtungshäuser (Würzburg)

Anzahlung Küche

Wir haben in der Küchenabteilung dieser Filiale eine Küche planen lassen

SCHLAGWORTE

und leisteten eine Anzahlung von € 3.600,-. Wir erhielten einen Leitungsplan für die Anschlüsse.

Da sich unser Hausbau durch verschiedene Umstände verzögert hat, gaben wir dies dem Möbelhaus telefonisch bekannt, wobei uns jedesmal versichert wurde, daß dies kein Problem sei.

Leider mussten wir 2014 unser Haus verkaufen, eine weitere Arbeitsleistung durch das Möbelhaus wurde zu keiner Zeit durchgeführt. Da der Käufer unseres Hauses ebenso eine Küche bei XXXLutz bestellen wollte, haben wir das Möbelhaus um Übernahme der Anzahlung gebeten.

Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, daß der Vertragsabschluß mehr als 3 Jahre her sei und uns wurde von der Geschäftsleitung ausgerichtet, daß wir ja klagen könnten, sie würde sich sogar (wörtlich) "darauf freuen"!

Wir sind sehr verärgert darüber, daß es seitens des Möbelhauses keinerlei Entgegenkommen gibt, zumal auch in der Werbung sehr mit familiärer Einstellung geworben wird.

Uns ist bewusst, daß durch die Erstellung des Küchenplans Kosten entstanden sind, deshalb würden wir uns mit der Rückzahlung in halber Höhe unserer Anzahlung (sprich € 1.800,-) zufrieden geben.

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Meine Forderung an XXXL Einrichtungshäuser: € 1.800


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.04.2015 | 09:07
von Alexander Sladek noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Unternehmen weigert sich, eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung anzustreben




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