Von Mömax beantwortete Beschwerde. | 438 Views | 18.08.2022 | 12:21 Uhr
geschrieben von Karina Lange-Münchmeyer

Mömax (Würzburg)

Sonnenschirm zurück

Bestell-/Kundennummer: 7305

Wir möchten uns hiermit beschweren, dass wir in der Filiale einen Sonnenschirm zurückgeben wollten nach einem Tag, der leider zu groß war. Der Mitarbeiter an Kasse war sehr unfreundlich und fauchte mich an, dass er den Geschäftsführer nicht holt wegen so einer Kleinigkeit.

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Ich habe höflich gebeten, und es kam die Vertretung. Der Mitarbeiter grinste nur, so was möchte ich nicht als Kundenfreundlich bezeichnen.

Ich habe höflichst gefragt, ob ich mein Geld bekomme. Es gab Originalkarton und Kassenbon. NEIN, ich kriege Gutschein.

Was soll ich mit dem Gutschein, wenn ich einen neuen Schirm benötige?

Aus Kulanz lässt es sich immer machen, mein Mann arbeitet auch im Handel.

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Meine Forderung an Mömax: 74,82 EUR.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.08.2022 | 12:21
Firmen-Antwort von: Mömax
Abteilung: Social Media Kommunikation

Sehr geehrter Kunde,

auf den Kassenbons steht allerdings ausdrücklich drauf, dass eine Rückgabe nur gegen Gutschein möglich ist.

Leider ist der Kassenbon zu klein, somit erkenne ich nicht, in welcher Filiale Sie eingekauft haben. Gerne können Sie uns dies nochmals mitteilen, damit ich dies an die Filiale weiterleiten kann.

Liebe Grüße,

Ihr mömax Social Media Team

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Kommentare und Trackbacks (6)


18.08.2022 | 12:29
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
 spider monkey Karina, wenn Ihr Mann auch im Handel arbeitet, ist Ihnen doch sicher bekannt, dass es im stationären Handel kein Umtauschrecht gibt. Wenn Mömax dennoch so kulant ist und nimmt die Ware zurück, ist ein Gutschein völlig in Ordnung. Zumal Sie doch einen neuen Schirm benötigen.

19.08.2022 | 09:40
von Herr Mauch | Regelverstoß melden
Mir zeigt dieser Vorfall, dass es dem Handel noch viel zu gut geht. Man muss sich auch in die Lage des Kunden versetzen, welche Umstände und Unannehmlichkeiten enstehen. Und erst dem Kunden auf dem Kassenbon nach Kaufabschluss mitzuteilen, das es bei Umtausch nur eine (n) Gutschrift/Gutschein gibt ist mehr als dreist.

19.08.2022 | 10:32
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
"Und erst dem Kunden auf dem Kassenbon nach Kaufabschluss mitzuteilen, das es bei Umtausch nur eine (n) Gutschrift/Gutschein gibt ist mehr als dreist. "

Guter Herr Mauch, muss man wirklich einem Verbraucher vor jedem Einkauf die bestehenden Gesetze erklären? So eine Forderung ist mehr als dreist.

Hinzu kommt noch, dass man VOR dem Kauf die benötigte Größe ermitteln könnte und dann das Richtige kaufen kann. Könnte!

19.08.2022 | 13:14
von Herr Mauch | Regelverstoß melden
Sehr geehrter ReclaBoxler-1437251,ein kundenfreundliches Unternehmen sucht sich immer für den Kunden passende Lösung aus. Sie können immer mit Gesetzen argumentieren, was aber oft unangemessen sein kann. Wenn der Kunde die Ware sauber und ohne Gebrauchsspuren zurückgeben möchte, sollte das ohne Gesetzbuch möglich sein (wenn es sich um einen Einzelfall des Kunden handelt). Gehen Sie auch mit Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ins Restaurant und weisen den Gastwirt darauf hin, das Sie das Geld zurückverlangen, wenn er nicht so kocht wie Sie es erwarten? Man kann es doch auch ohne Gesetzeszeigefinger lösen oder nicht? Menschlichkeit sollte vor allem stehen!

19.08.2022 | 14:25
von ReclaBoxler-1437251 | Regelverstoß melden
Das Beispiel mit dem Restaurant hinkt heftig. Erwartungen und Regeln sind unterschiedlich.

Mömax hat bereits eine kundenfreundliche Lösung angeboten, obwohl sie dazu nicht verpflichtet wären. Die Ware wird zurückgenommen. Gegen Gutschein. Es handelt sich um einen Kaufvertrag und Mömax ist bereit, nicht auf Einhaltung durch den Käufer zu bestehen. Menschlichkeit anzuführen ist lächerlich. Wo bleibt die Menschlichkeit gegenüber einem Händler, der gern verdienen möchte?
Der Rest ist: Kunden aus der Hölle.

21.08.2022 | 13:54
von Karina Lange-Münchmeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ist nichts passiert, Mömax interessiert es nicht.
Ich werde den Gutschein verschenken, damit, ICH bei dieser Firma nicht einkaufen muss!




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