
Media Markt Österreich (Hohenberg)
Beschwerde - Nötigung
Bestell-/Kundennummer: ReNr 66597637
Beschwerde - Verdacht der Nötigung! Nach 1 1/2 Jahren wird mir mit Inkassobüro gedroht, da es seit dieser Zeit angeblich eine offene Forderung gibt!
Am 21.09.2020 erhielt ich per Post ein Schreiben eines Inkassodienstes , dass angeblich eine Forderung in der Höhe von 150,- bestehe.
Natürlich wurden gleich 6% Verzugszinsen - 11,13 €, einmalige Bearbeitungsgebühr - 33,-€, Kosten für Mahnung - 22,-€ und Evidenzhaltungsgebühr ab Beauftragung -15,-€ geltend gemacht, womit ein Gesamtbetrag von 231,13,-€ bis spätestens 29.09.2020 fällig sei.
Nach telefonischer Rücksprache mit einer Dame (wollte ihren Namen nicht nennen) Ihrer Telefonzentrale, wurde mir von einer weiteren Dame (auch diese wollte ihren Namen nicht nennen) mitgeteilt, dass es sich bei dieser Forderung um eine angebliche Onlinebestellung vom 13.06.2019 (also vor 15 Monaten) handle - angeblich wurde die damalige PayPal Zahlung zurückgewiesen! Die zuständige Kollegin oder so ähnlich werde mich heute zurückrufen. Dieser Rückruf erfolgte aber nicht!
Daher stelle ich hiermit folgende Fragen und ersuche um umgehende Beantwortung, da ich sonst meinerseits meine Rechtschutzversicherung mit Erhebungen wegen des Verdachtes der "Nötigung" (§ 105 StGB) einschalten werde:
1) Warum wird die angebliche Forderung erst knapp 1 ½ Jahre nach der angeblichen Bestellung geltend gemacht (Stau in der Buchführung?), 2) die LogFiles der angeblichen Online-Bestellung, 3) Nachweis des Erhaltes dieser Bestellung (Zusendung und schriftliche Übernahme), 4) Warum erfolgte in diesen knapp 1 ½ Jahren keine Kontaktaufnahme mit mir, 5) warum wird ein Inkassodienst eingeschaltet und ich zur sofortigen Begleichung der angeblichen offenen Forderung genötigt und 6) wie ist es angeblich möglich, eine Bestellung zu erhalten, ohne dass Sie die Zahlung von PayPal erhalten haben?Wie angeführt erwarte ich die Beantwortung umgehend, spätestens binnen einer Woche (somit längsten bis 30.09.2020 und nicht erst 1 ½ Jahre später).
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Anführen möchte ich auch noch, dass ich mit Ihrem Onlineshop und Ihren Online-Kundendienstmitarbeitern bereits mehrmals Probleme hatte (Bestellungen kommen gar nie oder zum vereinbarten Zeitpunkt an bzw die Hotline-Mitarbeiter sind mit allen Anfragen überfordert. Das ist auch der Grund, warum ich seit einiger Zeit nicht mehr online bestelle oder Ihre Mitarbeitern fernmündlich kontaktiere und ich es aufgegeben habe, mich zu beschweren - unfähig!).
Zudem verärgert mich Ihre „Kundenbetreuung“ (man kann unzählige solcher Vorfälle auf diversen Medien z. B. ReclaBox usw lesen und bestaunen. Es wundert nur, dass doch noch Kunden bei Ihnen kaufen und nicht bei der viel billigeren Online-Konkurrenz!
Sollte es zu keiner Beantwortung meiner Anfrage kommen (oder erst nächstes Jahr) werde ich auch die ORF Helpline damit befassen, damit ein breiteres Kundenportal von Ihrer Unfähig- und Kundenunfreundlichkeit erfährt.

28.09.2020 | 13:28
Abteilung: Social Media Team
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Nachricht und detaillierten Ausführungen.
Sie haben bereits via Email mit uns Kontakt aufgenommen, dort wurde Ihnen mitgeteilt wie sich der Sachverhalt und die rechtliche Lage darstellt:
Die Bestellung 66597637 vom 03.06.2019 wurde per Paypal bezahlt. Allerdings wurde am 11.06.2019 aufgrund eines Lieferverzugs ein PayPal-Konflikt von Ihnen eröffnet, weshalb der Kaufbetrag mit 23.06.2019 eingefroren und an Ihr PayPal Konto zurückerstattet wurde. Die Lieferung erfolgte trotzdem am 13.06.2019.
Auf die Mahnschreiben bis zum 27.07.2020 an die bei der Bestellung verwendete E-Mail Adresse erfolgte leider keine Rückmeldung Ihrerseits. Aus diesem Grund wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist eine gängige Praxis und keine unrechtmäßige Methode, vorausgesetzt der kostenpflichtigen Mahnung ist ein Mahnschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung vorausgegangen wie es auch in ihrem Fall erfolgt ist. Für Rückfragen können Sie sich gerne an dieses wenden.
Ein Übergabebeleg von Fiege an Sie ist vorhanden, dieser belegt dass wir als Händler allen Pflichten nachgekommen und den Auftrag trotz nicht Zahlung Ihrerseits ordnungsgemäß durchgeführt haben.
Liebe Grüße, Ihr MediaMarkt Team


