Durch Media Markt Österreich endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 181 Views | 25.09.2020 | 13:16 Uhr
geschrieben von Josef Wagner

Media Markt Österreich (Hohenberg)

Beschwerde - Nötigung

Bestell-/Kundennummer: ReNr 66597637

Beschwerde - Verdacht der Nötigung! Nach 1 1/2 Jahren wird mir mit Inkassobüro gedroht, da es seit dieser Zeit angeblich eine offene Forderung gibt!

Am 21.09.2020 erhielt ich per Post ein Schreiben eines Inkassodienstes , dass angeblich eine Forderung in der Höhe von 150,- bestehe.

SCHLAGWORTE

Natürlich wurden gleich 6% Verzugszinsen - 11,13 €, einmalige Bearbeitungsgebühr - 33,-€, Kosten für Mahnung - 22,-€ und Evidenzhaltungsgebühr ab Beauftragung -15,-€ geltend gemacht, womit ein Gesamtbetrag von 231,13,-€ bis spätestens 29.09.2020 fällig sei.

Nach telefonischer Rücksprache mit einer Dame (wollte ihren Namen nicht nennen) Ihrer Telefonzentrale, wurde mir von einer weiteren Dame (auch diese wollte ihren Namen nicht nennen) mitgeteilt, dass es sich bei dieser Forderung um eine angebliche Onlinebestellung vom 13.06.2019 (also vor 15 Monaten) handle - angeblich wurde die damalige PayPal Zahlung zurückgewiesen! Die zuständige Kollegin oder so ähnlich werde mich heute zurückrufen. Dieser Rückruf erfolgte aber nicht!

Daher stelle ich hiermit folgende Fragen und ersuche um umgehende Beantwortung, da ich sonst meinerseits meine Rechtschutzversicherung mit Erhebungen wegen des Verdachtes der "Nötigung" (§ 105 StGB) einschalten werde:

1) Warum wird die angebliche Forderung erst knapp 1 ½ Jahre nach der angeblichen Bestellung geltend gemacht (Stau in der Buchführung?), 2) die LogFiles der angeblichen Online-Bestellung, 3) Nachweis des Erhaltes dieser Bestellung (Zusendung und schriftliche Übernahme), 4) Warum erfolgte in diesen knapp 1 ½ Jahren keine Kontaktaufnahme mit mir, 5) warum wird ein Inkassodienst eingeschaltet und ich zur sofortigen Begleichung der angeblichen offenen Forderung genötigt und 6) wie ist es angeblich möglich, eine Bestellung zu erhalten, ohne dass Sie die Zahlung von PayPal erhalten haben?

Wie angeführt erwarte ich die Beantwortung umgehend, spätestens binnen einer Woche (somit längsten bis 30.09.2020 und nicht erst 1 ½ Jahre später).

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Anführen möchte ich auch noch, dass ich mit Ihrem Onlineshop und Ihren Online-Kundendienstmitarbeitern bereits mehrmals Probleme hatte (Bestellungen kommen gar nie oder zum vereinbarten Zeitpunkt an bzw die Hotline-Mitarbeiter sind mit allen Anfragen überfordert. Das ist auch der Grund, warum ich seit einiger Zeit nicht mehr online bestelle oder Ihre Mitarbeitern fernmündlich kontaktiere und ich es aufgegeben habe, mich zu beschweren - unfähig!).

Zudem verärgert mich Ihre „Kundenbetreuung“ (man kann unzählige solcher Vorfälle auf diversen Medien z. B. ReclaBox usw lesen und bestaunen. Es wundert nur, dass doch noch Kunden bei Ihnen kaufen und nicht bei der viel billigeren Online-Konkurrenz!

Sollte es zu keiner Beantwortung meiner Anfrage kommen (oder erst nächstes Jahr) werde ich auch die ORF Helpline damit befassen, damit ein breiteres Kundenportal von Ihrer Unfähig- und Kundenunfreundlichkeit erfährt.

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Meine Forderung an Media Markt Österreich: Entschuldigung und sofortige Löschung meiner Daten beim Schuldnerportal


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.09.2020 | 13:28
Firmen-Antwort von: Media Markt Österreich
Abteilung: Social Media Team

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Nachricht und detaillierten Ausführungen.
Sie haben bereits via Email mit uns Kontakt aufgenommen, dort wurde Ihnen mitgeteilt wie sich der Sachverhalt und die rechtliche Lage darstellt:

Die Bestellung 66597637 vom 03.06.2019 wurde per Paypal bezahlt. Allerdings wurde am 11.06.2019 aufgrund eines Lieferverzugs ein PayPal-Konflikt von Ihnen eröffnet, weshalb der Kaufbetrag mit 23.06.2019 eingefroren und an Ihr PayPal Konto zurückerstattet wurde. Die Lieferung erfolgte trotzdem am 13.06.2019.

Auf die Mahnschreiben bis zum 27.07.2020 an die bei der Bestellung verwendete E-Mail Adresse erfolgte leider keine Rückmeldung Ihrerseits. Aus diesem Grund wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten. Die Übergabe an ein Inkassobüro ist eine gängige Praxis und keine unrechtmäßige Methode, vorausgesetzt der kostenpflichtigen Mahnung ist ein Mahnschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung vorausgegangen wie es auch in ihrem Fall erfolgt ist. Für Rückfragen können Sie sich gerne an dieses wenden.
Ein Übergabebeleg von Fiege an Sie ist vorhanden, dieser belegt dass wir als Händler allen Pflichten nachgekommen und den Auftrag trotz nicht Zahlung Ihrerseits ordnungsgemäß durchgeführt haben.

Liebe Grüße, Ihr MediaMarkt Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


28.09.2020 | 15:56
von Josef Wagner | Regelverstoß melden
Das lapidare Antwortschreiben belegt nicht, warum knapp 1 1/2 Jahre später eine angeblich berechtigte Forderung gestellt wird. Zudem wird nicht angeführt, ob die Lieferung (von was auch immer - keine Angabe um was es sich gehandelthaben soll) tatsächlich erfolgte. Auch nicht warum die angeblichze Forderung per Mail (an eine nicht mehr verwendete E-Mail Adresse erging - Änderung dieser wurde vor ca 1 Jahr in ihrem Shop durchgeführt!) - und nicht schritlich wie allegemein (ev. rechtlich auch so vorgesehen) üblich. Und die Aussage mich mit dem Inkassobüro in Verbindung zu setzen ohne das sie den SV aufklären empfinde ich als Hohn. Daher habe ich eine Sachverhaltsdarstellung an die Jusitz gestellt. Mal sehen, on sie dieser gegenüber kooperativer sind?

01.10.2020 | 20:12
von Josef Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sachverhaltsdarstellung wurde an die Staatsanwaltschaft versendet.


23.10.2020 | 10:41
von Josef Wagner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die Mitarbeiter von Media Markt sich weigern, mir mitzuteilen, was angeblich bestellt wurde und mir auch die angebliche Lieferung/Zustellung nicht übermitteln, musste ich die Sache meiner Rechtschutzversicherung übergeben. Die von mir eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wurde von der Staatsanwaltschaft ohne die Möglichkeit auf Rechtsmittel eingestellt.


13.11.2020 | 14:41
von Josef Wagner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vom Inkassobüro wurden mir die von mir geforderten Daten schließlich doch noch zur Verfügung gestellt (was wurde bestellt und Nachweis der Lieferung). Es dürfte also richtig sein, dass die Bestellung zu spät und erst nach Beeinspruchung bei PayPal bei mir einlangte (zumindest kann ich 1 1/2 Jahre später verständlicherweise keine Rücksendung der Ware mehr nachweisen!), daher habe ich den Preis der Bestellung sofort beglichen. Nun wurde mir Klage angedroht, sollte ich die Zusatzkosten des Inkassobüros (über 82 Euro) nicht bezahlen. Dies werde ich aber sicherlich nicht machen, da mich gem. den AGB von PayPal kein Verschulden trifft (von PayPal wurde Mediamarkt die Möglichkeit geboten zur Zahlungsrückforderung Stellung zu nehmen und diese zu beeinspruchen, was jedoch nicht gemacht wurde). Mir daher diese Kosten aufhalsen zu wollen ist nicht nur eine Frechheit sondern es wurde mir auch mitgeteilt, dass Mediamarkt nicht verpflichtet sei, mir eine Mahnung zukommen zu lassen. Mein Einwand, dass dies in Österreich bei seriösen Firmen dennoch gängige Praxis ist, wurde negiert. Mein Rechtsbeistand ist von einer zu erwartenden Klage in Kenntnis. Eine Lösung ist mit dieser unseriösen "Firma" einfach nicht möglich und ich werde sicherlich nie wieder bei diesem Unternehmen einkaufen. Jedem anderen kann ich nur dringend davon abraten, zumal die Online Konkurenz sowieso meistens billiger ist.




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