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6 Views | 28.03.2019 | 10:03 Uhr
geschrieben von Martin Größing
Libro (Guntramsdorf)
Lüfter beim Laptop kaputt nach einem Jahr und keine Gewährleistung bei Libro
Ich habe meinen Laptop zur Reparatur zurückgegeben, da der Lüfter kaputt ist.
Leider wurde mir gesagt, dass es dafür keine Gewährleistung (§§ 922 bis 933 ABGB) gibt.
Gewährleistung beträgt 2 Jahre und darf rechtlich nicht verkürzt werden. Das wäre gesetzeswidrig.
Bin total enttäuscht, da ich den Laptop erst im Sommer 2017 gekauft habe.
Meine Forderung an Libro:
Reparatur oder zumindest Schadenersatz
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