1351 Views | 13.01.2018 | 15:09 Uhr
geschrieben von Claudia Krauth

XXXLutz KG (Wels)

Rückgabe originalverpackter und unbenutzter Ware verweigert

Schlechter Kundenservice XXXLutz.

Wir haben bei XXXLutz in Aschheim Ware für knapp viereinhalbtausend Euro eingekauft. Nach Abholung der Ware stellten wir fest, dass ein Artikel, ein Spiegelschrank im Wert von 349 Euro, nicht in unser Duschbad passt. Daher wolten wir den unbenutzten und wieder in der Originalvetpackung verstauten Artikel zurückgeben. Dies geschah zeitnah eine Woche nach Abholung der Ware. Im Möbelhaus wurde uns dann mitgeteilt, dass eine Rückgabe nicht möglich ist, da der Hersteller die Ware nicht zurücknähme. Nach langer Diskussion wurde uns angeboten, den Artikel zurückzunehmen und dafür einen Gutschein in Höhe von 175 Euro (!) auszustellen.
SCHLAGWORTE

Dieses Angebot hielten wir für unverschämt und nahmen es daher nicht an. Aus folgenden Gründen werden wir nie wieder bei XXXLutz einkaufen: - beim Kauf der Ware wurden wir zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass eine Rückgabe bzw. ein Umtausch nicht möglich ist. Nahezu überall ist es übliche Praxis, dass unbenutzte und originalverpackte Ware innerhalb von 14 Tagen problemlos zurückgegeben werden kann. Sogar beim Kauf im Internet hat man als Verbraucher mehr Rechte und kann mehr Kulanz erwarten als bei XXXLutz. - der Mitarbeiter, mit dem wir bei der versuchten Rückgabe sprachen, behandelte uns von oben herab wie Bittsteller. XXXLutz verschwendet Unsummen für Werbung und Prospekte, scheint jedoch kein Interesse daran zu haben, seine Kunden durch guten und kulanten Service zu binden.

Die Werbepost von XXXLutz landet bei uns ungelesen im Papierkorb. - als Kunde interessiert es mich nicht, welche Konditionen XXXLutz mit seinen Herstellern vereinbart. Ich bin Kunde von XXXLutz und erwarte einen guten Service von XXXLutz. Es kann nicht sein, dass schlecht verhandelte Konditionen auf den Kunden abgewälzt werden. Es ist schade, dass ein Möbelhaus, das so viel Werbung mit Kundenservice und Freundschaft macht, einen so schlechten Kundenservice bietet. XXXLutz bietet xxxxs-Service.

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Meine Forderung an XXXLutz KG: Rückerstattung des vollen bezahlten Kaufpreises für den Spiegelschrank.


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Kommentare und Trackbacks (11)


13.01.2018 | 15:43
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Es stimmt tatsächlich, hätten sie dieselben Artikel online oder telefonisch bestellt, hätten sie problemlos zurückgeben können.

Rein rechtlich muss XXXLutz nichts zurücknehmen, wenn die Artikel direkt im Möbelhaus gekauft wurden. Aber wie sie richtig schreiben, geht es um einen guten Kundenservice. Und den kann ich nach ihrer Schilderung nicht erkennen.

Bleibt nur der Hinweis, dass es genug andere Möbelhäuser gibt, die durchaus auch eine Rückgabe anbieten. Die freuen sich sicher über einen neuen Kunden.

14.01.2018 | 11:53
von Max Maier | Regelverstoß melden
Weshalb versuchen Sie hier ein Unternehmen durch den Dreck zu ziehen, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind einen Meterstab zu nehmen und zu messen und Sie am Desaster selber Schuld sind.

Werden Sie beim Kauf von Klopapier auch immer darauf hingewiesen, wie Sie es anwenden sollen?

Ab in den Kindergarten.

14.01.2018 | 14:54
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
 spider monkey Max Maier:

Claudia hat sich hier über einen aus ihrer Sicht schlechten Kundenservice beschwert. Dafür gibt es diese Plattform.

Tatsache ist, dass viele Möbelhäuser die Rückgabe von vor Ort gekauften Waren kundenfreundlich ermöglichen. Nicht alle. Das genannte offenbar nicht. Das bedeutet also unbestreitbar einen schlechteren Kundenservice als bei anderen Anbietern. Es ist daher vollkommen legitim, wenn sich ein Kunde darüber beschwert.

14.01.2018 | 16:18
von Lukas Garibaldi | Regelverstoß melden
Leider haben die Kommentare, so hart sie auch sind, allesamt Recht. Rückgaberecht als selbstverständlich zu nehmen ist eben ein großer Fehler und dies noch öffentlich zu machen, kann man als dreist werten. Wie wäre es, wenn Lutz einen ihrer Artikel einfach nach einer Woche wieder abholt, Ihnen das Geld gibt. Einfach so, ohne Grund. Bett weg. Weil Kaufverträge ja einfach so aufgelöst werden können? Eben.

14.01.2018 | 20:33
von ReclaBoxler-7423599 | Regelverstoß melden
Liebe Kommentierer - wer lesen (und orthografisch richtiges Deutsch) kann, ist klar im Vorteil: Gemäß dem Text der Beschwerde geht es wohl nicht um die Gesetzeslage, sondern um den Kundenservice und den kulanten Umgang mit Kunden des Unternehmens. Bei keinem Abschluss eines Kaufvertrages vor Ort ist ein Rücktritt vom Vertrag grundlos möglich. Trotzdem nimmt beispielsweise die Firma Hagebaumarkt (und zahlreiche andere Einzelhandelsunternehmen) problemlos Ware zurück und erstattet den Kaufpreis ohne Abzug, obwohl sie rechtlich dazu nicht verpflichtet wäre. Als Kunde gehe ich dort daher immer wieder gern einkaufen. Ein Unternehmen, das diese kulante Handhabung ablehnt, muss sich nicht wundern, wenn immer mehr Kunden zu anderen Unternehmen abwandern oder lieber im Internet kaufen. Schade, aber leider wahr: Ich persönlich kaufe Non-Food-Artikel mit höherem Kaufpreis inzwischen aus dem oben genannten Grund fast ausschließlich nur noch über das Internet. Bei vielen Dingen lässt aufgrund der bloßen Abmessungen eben nicht eindeutig bestimmen, ob das Objekt schlussendlich wirklich ins Bild der Wohnung passt. Daher ist es mir persönlich eben wichtig, ein Umtauschrecht zu haben, was nur beim Kauf im Internet möglich ist.

15.01.2018 | 05:25
von ReclaBoxler-8183599 | Regelverstoß melden
Wenn Kaufhäuser sich gegen den Onlinehandel durchsetzen wollen, müssen sie endlich kundenfreundliches Service bieten, zu dem selbstverständlich ein 2-3wöchiges Rückgaberecht mit Geld-zurück-Garantie gehört. Und geschultes Verkaufspersonal, das nicht schnell wegrennt, wenn ein potentieller Käufer naht. Hilfe, Kunden! Gut, unwissend, weil nicht geschult, will niemand gern Fragen nicht beantworten können. Weil die Konzerne auch hier sparen, an der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. Außerdem behandelt man Kunden nicht schlecht, die dem Unternehmen gerade einige tausend Euro eingebracht haben. Kunden könnten ja wiederkommen wollen. Na, in diesem Fall zu XXXLutz nimmer. XXX-extra blöd gelaufen für den Lutz - die Sache mit dem Spiegel.
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der kundenfeindlichste Konzern in unserem Land? Da gibt es mehrere.

15.01.2018 | 11:18
von Nathalie K. | Regelverstoß melden
Zum Kommentar von Lukas Garibaldi möchte ich anmerken:
Sie können das so sarkastisch ausdrücken, wie Sie möchten - bei vielen Firmen ist dies trotzdem Realität.

Hier nur einige der Positivbeispiele:
Ikea nimmt Waren bis zu 365 Tage lang zurück´- ebenso Roller
Allnatura ermöglicht Ihnen das bequeme Probeliegen auf einer Matratze und JA: holt diese kostenlos bei Ihnen ab, wenn Sie nicht zufrieden sind (auch gängige Praxis bei anderen Matratzenherstellern wie Bett1 etc)
Bei allen Lieferanten auf der Plattform Amazon ist eine kostenlose Rückgabe möglich
Dies nur einige Beispiele. Mit wenig Rechercheaufwand ließe sich diese Liste weiter fortführen.

Seltsam nur, Marcel B., dass IKEA noch nicht pleite gegangen ist, sondern Ingvar Kamprad zu den reichsten Männern der Welt zählt. Könnte es vielleicht doch sein, dass Kundenbindung im Endeffekt mehr bringt, als Millionen für Werbung auszugeben, um Kunden anzulocken, die sich dann doch verärgert abwenden und nach einem einmaligen Kauf nie wieder kommen?

16.01.2018 | 08:27
von ReclaBoxler-7469479 | Regelverstoß melden
Sehen Sie, hier wurde nur versucht, Ihnen die geltende Rechtslage zu erläutern. Den Fehler haben Sie gemacht, als Sie im Bad falsch oder nicht gemessen haben. Ein generelles Rückgaberecht im stationären Handel gibt es nicht, da hilft auch der Vergleich mit Amazon nicht weiter. Noch ein Tip: Ein höfliches Nachfragen erzielt oft bessere Ergebnisse als das Rumpoltern mit vermeintlichen Rechten.

11.02.2018 | 19:19
von Claudia Krauth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.03.2018 | 12:02
von Nathalie K. | Regelverstoß melden
Anscheinend ist es ja die generelle Ansicht der Mitarbeiter, dass alle Kunden Deppen und lästig sind. Kein Wunder also, dass es mit dem Kundenservice und Freundlichkeit nicht weit her ist.
Im Endeffekt wird sich hier der Markt selbst regulieren und Anbieter mit dieser Einstellung werden langfristig vom Markt verschwinden.

05.03.2018 | 10:31
von Claudia Krauth noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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