Von Mister Spex beantwortete Beschwerde. | 1169 Views | 12.07.2016 | 20:31 Uhr
geschrieben von Daniel Rothenhöfer

Mister Spex GmbH (Berlin)

Keine Mahnung - gleich Inkasso mit überzogenen Gebühren

Bestell-/Kundennummer: 19518598

Aus 148 Euro Rechnung werden 233,28 ohne vorherige Mahnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe bei Mr. Spex im März 2016 eine Brille neu verglasen lassen zum Preis von 148 Euro. Leider habe ich vergessen die Rechnung zu bezahlen und anstelle einer Mahnung habe ich im Juli 2017 ein Schreiben von infoscore Forderungsmanagemeng GmbH erhalten, dass ich jetzt 223,28€ zahlen soll.

Nachdem ich das Schreiben erhalten habe, wurde der Betrag von 148 € sofort an MisterSpex überwiesen. Außerdem habe ich dem Inkassounternehmen mitgeteilt, dass ich die Forderung nicht anerkenne, da ich keine Mahnung erhalten habe.

Daraufhin wurde ich vom Inkassounternehmen erneut angeschrieben, dass sie auf weiterhin auf die Inkassogebühr + Zins bestehen, diese belaufen sich auf 85,28€

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Meine Forderung an Mister Spex GmbH: Keine Inkassogebühren und Zinsen - Rechnungsbetrag wurde bereits beglichen.


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
15.08.2016 | 14:43
Firmen-Antwort von: Mister Spex GmbH
Abteilung: PR

Sehr geehrter Daniel Rothenhöfe,

vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns sehr leid, dass es für Sie zu solchen Unannehmlichkeiten kam. Für unsere Zahlungsprozesse arbeiten wir mit einem externen Finanzdienstleister zusammen. An dieser Stelle wurden Ihrerseits leider Zahlungserinnerung sowie Folge-Mahnungen ignoriert, so dass der Finanzdienstleister gezwungen war, weitere Schritte einzuleiten und Ihr Fall nun bei einem Inkassounternehmen liegt. Hierzu haben Sie aber bereits ausführliche Auskunft von unserem Kundenservice erhalten. Für weitere Informationen und Fragen, wenden Sie sich bitte direkt an das Inkassounternehmen, um den Fall schnellstmöglich zu schließen:

infoscore Forderungsmanagment GmbH

Tel.: 05246/9391530

Viele Grüße

Ihr Mister Spex-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.07.2016 | 22:58
von Peter Sonman | Regelverstoß melden
Eine Mahnung bedarf es nicht, wenn es zu Überschreitung der gesetzten Zahlungsfrist kommt, (im Verzug) aber der Onlineshop ist grundsätzlich zu Schadensminimierung verpflichtet, und der Verzugsschaden ist nachzuweisen.

Es gab Gerichtsurteile, die besagen das Inkasso kosten von 10€ ausreichen müssen.

Teilen sie dem Inkasso mit, das sie mit der Höhe der Inkasso Forderung nicht einverstanden sind, und das sie der gerichtlichen Geltendmachung gelassen entgegen sehen.



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